Urkunde 1356 November 14: Unterschied zwischen den Versionen
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Johann Prose ermächtigt den [[Dietrich IV. von Volmarstein|Dietrich von Volmarstein]], die 3 1/2 Mark, die seine Mutter aus dem Brüningshof erworben hatte, wiederkaufen zu können. | Johann Prose ermächtigt den [[Dietrich IV. von Volmarstein|Dietrich von Volmarstein]], die 3 1/2 Mark, die seine Mutter aus dem Brüningshof erworben hatte, wiederkaufen zu können. | ||
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Aktuelle Version vom 13. Dezember 2025, 11:06 Uhr

Johann Prose ermächtigt den Dietrich von Volmarstein, die 3 1/2 Mark, die seine Mutter aus dem Brüningshof erworben hatte, wiederkaufen zu können.
Wortlaut
Der Urkundentext ist bisher nicht im Druck erschienen. Ein Digitalisat der Urkunde wird vom LWL-Archivamt bisher nicht online verfügbar gemacht. (Stand: Dezember 2025)
Standort
LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]
Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank
Anmerkungen
- ↑ Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden