Urkunde 1265 Mai 29: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Urkunde ist in lateinischer Sprache verfasst. Ihr Wortlaut wird nach | Die Urkunde ist in lateinischer Sprache verfasst. Ihr Wortlaut wird nach der Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins (Bd. 7, S. 41-43) zitiert: <ref> Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins. 7. Band. Bonn 1871</ref> | ||
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Version vom 7. August 2025, 16:05 Uhr
Graf Engelbert von der Mark überlässt am 29. Mai 1265 eine Anzahl Höriger, welcher sein Bruder Graf Otto von Altena von denen von Cothusen gekauft hatte, dem Abt Albero von Werden. Die Urkunde ist in Werden ausgestellt.
Wortlaut
Die Urkunde ist in lateinischer Sprache verfasst. Ihr Wortlaut wird nach der Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins (Bd. 7, S. 41-43) zitiert: [1]
[in Arbeit]
Übersetzung
Der Urkundentext lautet ins Deutsche übertragen wie folgt:
[in Arbeit]
Literatur
- Westfälisches Urkundenbuch. Band 7. Die Urkunden des kölnischen Westfalens vom J. 1200-1300. Münster 1901
Anmerkungen
- ↑ Zeitschrift des Bergischen Geschichtsvereins. 7. Band. Bonn 1871