Urkunde 1451: Unterschied zwischen den Versionen
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[[Datei:Kloster Kentrop Kirche und Vorderseite Klosterflügel LAV NRW W W051 Karten A Nr. 6532 - CC-BY-SA.jpg|thumb|right|Kloster Kentrop, Kirche und Vorderseite eines Klosterflügels (1809)]] | |||
Die Äbtissin Elisabeth von Hemerde gen. Veleko bekennt in einer Urkunde aus dem Jahr [[1451]], die Hälfte des Kockesupes Kamps von Hermann Berchmane und Herman Villeheringe für das [[Kloster Kentrop]] gekauft zu haben und verzichtet auf alle Ansprüche an der anderen Hälfte. | Die Äbtissin Elisabeth von Hemerde gen. Veleko bekennt in einer Urkunde aus dem Jahr [[1451]], die Hälfte des Kockesupes Kamps von Hermann Berchmane und Herman Villeheringe für das [[Kloster Kentrop]] gekauft zu haben und verzichtet auf alle Ansprüche an der anderen Hälfte. | ||
Aktuelle Version vom 30. Juli 2025, 06:12 Uhr

Die Äbtissin Elisabeth von Hemerde gen. Veleko bekennt in einer Urkunde aus dem Jahr 1451, die Hälfte des Kockesupes Kamps von Hermann Berchmane und Herman Villeheringe für das Kloster Kentrop gekauft zu haben und verzichtet auf alle Ansprüche an der anderen Hälfte.
Datierung
Die lateinische Jahreszahl "m cccc quiquagesimo pmo" der Urkunde ist zu 1451 aufzulösen. Die Wendung "ipso de bti anthod ..." der Urkunde ist nicht aufzulösen.
Quellen
- Kindlinger: Zisterzienserinnenkloster Kentrop bei Hamm (Abschriften von Urkunden aus dem Klosterarchiv), Nr. 77, pag. 43 [1]
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ als Digitalisat einsehbar unter www.archive.nrw.de