Urkunde 1364 März 30: Unterschied zwischen den Versionen
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[[Datei:Kloster Kentrop Kirche und Vorderseite Klosterflügel LAV NRW W W051 Karten A Nr. 6532 - CC-BY-SA.jpg|thumb|right|Kloster Kentrop, Kirche und Vorderseite eines Klosterflügels (1809)]] | |||
Der Knappe Temmo von Oldendorp unterzeichnet am [[30. März]] [[1364]] eine Schüttungsvereinbarung mit dem [[Kloster Kentrop]] in Bezug auf das Haus Geithe. | Der Knappe Temmo von Oldendorp unterzeichnet am [[30. März]] [[1364]] eine Schüttungsvereinbarung mit dem [[Kloster Kentrop]] in Bezug auf das Haus Geithe. | ||
Aktuelle Version vom 29. Juli 2025, 19:07 Uhr

Der Knappe Temmo von Oldendorp unterzeichnet am 30. März 1364 eine Schüttungsvereinbarung mit dem Kloster Kentrop in Bezug auf das Haus Geithe.
Datierung
Die Jahresdatierung ergibt sich direkt aus der Urkunde. Die Tagesdatierung der Urkunde lautet auf "Sabbti post festum pasch", also auf den Samstag nach Ostern. Das Osterdatum für das Jahr 1364 lag auf dem 24. März [1], so dass die Urkunde entsprechend auf den 30. März ausgestellt wurde.
Quelle
Kindlinger: Zisterzienserinnenkloster Kentrop bei Hamm (Abschriften von Urkunden aus dem Klosterarchiv), pag. 6-7 Nr. 8 [2]
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ vgl. Grotefend, Bewegliche Feiertag, online
- ↑ als Digitalisat einsehbar unter www.archive.nrw.de