Urkunde 1302 Juni 6: Unterschied zwischen den Versionen
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[[Datei:Kloster Kentrop Kirche und Vorderseite Klosterflügel LAV NRW W W051 Karten A Nr. 6532 - CC-BY-SA.jpg|thumb|right|Kloster Kentrop, Kirche und Vorderseite eine Klosterflügels (1809)]] | |||
Borchardus, Erzbischof von Magdeburg, und Hyfridus, Bischof von Hildesheim, gewähren einen Ablass von 40 Tagen - eine Urkunde, die in Magdeburg am [[6. Juni]] [[1302]] ausgefertigt wurde und im Archiv des [[Kloster Kentrop|Klosters Kentrop]] aufbewahrt wurde. | Borchardus, Erzbischof von Magdeburg, und Hyfridus, Bischof von Hildesheim, gewähren einen Ablass von 40 Tagen - eine Urkunde, die in Magdeburg am [[6. Juni]] [[1302]] ausgefertigt wurde und im Archiv des [[Kloster Kentrop|Klosters Kentrop]] aufbewahrt wurde. | ||
Version vom 27. Juli 2025, 17:48 Uhr

Borchardus, Erzbischof von Magdeburg, und Hyfridus, Bischof von Hildesheim, gewähren einen Ablass von 40 Tagen - eine Urkunde, die in Magdeburg am 6. Juni 1302 ausgefertigt wurde und im Archiv des Klosters Kentrop aufbewahrt wurde.
Datierung
Die lateinische Jahreszahl "m ccc Scdo" der Urkunde ist zu 1302 aufzulösen. Die Wendung "Sexto nonas Junii" meint den 6. Juni, sodass das Datum der Urkunde der 6. Juni 1302 ist.
Quellen
- Kindlinger: Zisterzienserinnenkloster Kentrop bei Hamm (Abschriften von Urkunden aus dem Klosterarchiv), Nr. 78, pag. 43 [1]
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ als Digitalisat einsehbar unter www.archive.nrw.de