Urkunde 1447 September 11 a: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 16. Februar 2024, 14:58 Uhr
Am 11. September 1447 einigen sich die Brüder Godert und Johann von der Recke über das elterliche Erbe.
Regest
Erbteilung zwischen den Gebrüdern Goderd und Johann von der Recke seligen Herrn Goderdes Söhnen. Hierin bekennen beide, dass sie durch Vermittlung ihrer Verwandten und Freunde geschieden wären von ihrem Bruder Diderich also, dass ihnen zugeteilt wären allsolche Erben, Brüter und Güter, die ihr Vater Goderd von der Reck gehabt, und ihnen den ihm angeerbt wären laut der hierüber aufgerichteten Schuldbriefe; und nun für beide Brüder wiederum durch Vermittlung der Verwandten dann nunmehr geschieden wären, also nämlich, dass Goderd haben und behalten soll das Haus Heeren mit dem Bau zu Heeren und vielen anderen Erben und Renten, die alle im Brief stückweise verzeichnet sind. Johann soll haben das Gut zu Westhemmerde, das Gut zum Berghorten (?) mit vielen anderen Erben, Kotten und Renten, die alle stückweise im Brief verzeichnet sind. Getätigt im Jahr 1446 den Montage nächst nach Maria Geburt.
Ausfertigung
Abschrift
Standort
LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]
Bemerkungen
vgl. auch die Urkunde 1447 September 11.
Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank
Anmerkungen
- ↑ Drensteinfurt, Bestand Urkunden A