Natur- und Umweltschutz in Hamm: Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 26. November 2023, 21:08 Uhr
Grundsätzliches
Zwischen dem Umweltschutz, dem Naturschutz, dem Artenschutz und – seit einigen Jahren – dem Klimaschutz gibt es fließende Übergänge, eine exakte Trennung ist kaum möglich. Der technische Umweltschutz, also beispielsweise die Energieerzeugung, die Abfallentsorgung und auch der Umweltschutz im Verkehrsbereich müssen davon natürlich ausgenommen werden.
Bei der Stadt Hamm gab es bis 1989 kein Amt, das den Begriff Umwelt in seiner Amtsbezeichnung führte. Es gab die untere Naturschutzbehörde (UNB) der Stadt Hamm, mehr nicht. Die UNB wurde im Dezernat für Planen und Bauen geführt, das Dezernat hatte das Ziel, Bebauungspläne für Wohnen und Gewerbe und den Straßenbau zu entwickeln und zu verabschieden. Die zwei Mitarbeiter der UNB mussten, wenn Umwelt- und Naturschutzbelange zu sichern waren, sich gegen den eigenen Dezernenten stellen. Das war keine gute Lösung.
Umweltamt
1989 wurde das Umweltamt geschaffen mit den Abteilungen für Landschaft, Abfall, Jagd, Fischerei und Wasser, die Zahl der Mitarbeiter erhöhte sich erheblich. Das Umweltamt wurde im neu geschaffenen Dezernat Umwelt und Recht eingegliedert, ein Dezernent für Umwelt und Recht eingestellt. Aber auch für das Umweltamt war es fast unmöglich, betroffene ökologische Belange gegen das Planungsamt durchzusetzen; die Stadt Hamm wird nach außen „mit einer Stimme“ vertreten.
Müllverbrennung und -entsorgung
Die Müllverbrennungsanlage der Stadt Hamm wurde 1985 in Betrieb genommen. 287.000 Tonnen Hausmüll werden hier jährlich verbrannt. Ursprünglich sollten nur drei der vier Verbrennungsöfen gleichzeitig im laufenden Betrieb sein. Seitdem der Hausmüll des Südkreises Unna auch hier verbrannt wird, laufen alle vier Öfen gleichzeitig, Wartungszeiten ausgenommen. Recycling und Wiederverwertung spielten damals noch eine untergeordnete Rolle. Die Verbrennung wurde gegenüber der bislang praktizierten Deponierung als Fortschritt angesehen.
Landschaftspläne
1989 wurde der erste Landschaftsplan (LP) in Hamm, der LP Hamm-West, rechtskräftig. Die Bearbeitungszeit hatte 14 Jahre betragen. In diesem Planwerk wurden Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete und geschützte Landschaftsbestandteile festgelegt. Es gibt eine Festsetzungskarte (mit den Schutzgebieten) und eine Entwicklungskarte, in der Ziele für einzelne Gebiete formuliert werden. Mittlerweile gibt es die LPs Süd und Ost (der Nordteil Hamms liegt im LP West). Die LPs gelten nur im unbebauten Außenbereich, nicht innerhalb der „im Zusammenhang bebauten Ortsteile“. In den Bestimmungen der Schutzgebiete wird festgeschrieben, welche Tätigkeiten erlaubt bzw. nicht erlaubt sind und welche Entwicklungen angestrebt werden. Alle Pläne sind in die Jahre gekommen und müssen dringend überarbeitet werden (Stand 2023).
Umweltberichte
Das Umweltamt hat seit 1987 Umweltberichte erstellt und veröffentlicht. Der Umweltbericht 1 befasste sich mit dem Thema „Altablagerungen, Altstandorte und Altlasten in Hamm“. Der letzte nummerierte Umweltbericht 40 befasste sich 2002 mit dem Thema „Grazile und bedrohte Schönheiten, Orchideen in der Stadt Hamm“. Die (sinnvolle) Serie wurde aus unbekannten Gründen eingestellt. 2020 wurde noch einmal ein Umweltbericht (ohne laufende Nummer) mit dem Titel „Hammer Fische“ herausgegeben.
Umweltpreis der Stadt Hamm
Jährlich schreibt die Stadt Hamm den „Umweltpreis“ aus, der in der Regel mit 2500 Euro dotiert ist. Der Ausschuss des Rates „Ausschuss für Klima, Umwelt und Natur“ (AKUN) erarbeitet die Kriterien, prüft die Bewerbungen und entscheidet über die Preisvergabe.
„Hauptstadt für Natur- und Umweltschutz“
Die Stadt Hamm beteiligte sich von 1994 bis 1998 am Wettbewerb der „Deutschen Umwelthilfe e.V.“, der bundesweit ausgeschrieben wurde: „Hauptstadt für Natur- und Umweltschutz“. Erste Beteiligungen hatten bereits gute Platzierungen erreicht: 1994: 31. Platz unter 185 teilnehmenden Kommunen, 1995: 6. Platz, 1996: 8. Platz, 1997: 2. Platz. 1998 gelang dann der große Wurf, die Stadt Hamm landete auf Platz 1. In einem umfangreichen Fragenkatalog legte die Stadt Hamm ihre Aktivitäten zu diesen Aktivitäten dar: Lokale Agenda 21, Umwelt- und Siedlungsplanung, Naturschutz, Land- und Waldwirtschaft, Gewässer, Wasser/Abwasser, Verkehr, Energie, Beschäftigung/Vergabe/Abfall und Öffentlichkeitsarbeit. Im Bereich Verkehr belegte Hamm unter den beteiligten Kommunen Platz 1, obwohl damals 40 Kilometer neue innenstädtische Straßen in Planung waren. 1998 wurde der Wettbewerb letztmalig durchgeführt.
Flächennutzung
Hamm ist arm an Waldflächen, derzeit liegt die Waldfläche bei etwa neun Prozent des Stadtgebiets. Im landesweiten Vergleich NRW ist das unterdurchschnittlich. Es gibt nur wenige Waldbereiche, die als naturnah einzustufen sind. Neben städtischen Besitzflächen ist der Regionalverband Ruhrgebiet (RVR) Waldbesitzer, weitere Flächen sind im Privatbesitz. Besonders der RVR ist in den letzten Jahren durch massive Holzeinschläge aufgefallen, 2019 wurden im Geithewald in Uentrop mehr als 200 Bäume gefällt, etwa knapp 50 Bäume wiesen Bruthöhlen auf.
Die landwirtschaftliche Fläche liegt bei etwa 60 Prozent der Stadtfläche. Etwa sieben Prozent sind durch Straßen, Wege und Parkplätze belegt. Die bebaute Fläche liegt bei etwa 14 Prozent, die Wasserflächen bei zwei Prozent (aktuelle Zahlen konnten nicht ermittelt werden).
Baumschutzsatzung
Im Jahr 2021 wurde die Baumschutzsatzung reformiert. Bäume sind seitdem in einer Stammhöhe von 100 Zentimeter und einem Stammumfang von ebenfalls 100 Zentimetern geschützt. Obstbäume sind ausgenommen. Ausnahmeregelungen können beantragt werden.
Umweltverbände in Hamm
Es gibt in Hamm drei gesetzlich anerkannte Umweltverbände nach dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Landesnaturschutzgesetz NRW.
Die älteste private Umweltverband ist der Naturschutzbund Deutschland Stadtverband Hamm e.V. (NABU). Er wurde 1955 in Heessen als „Deutscher Bund für Vogelschutz“ (DBV) gegründet, bundesweit bereits 1899 in Stuttgart. Nach der Wiedervereinigung in Deutschland nannte sich der Verein im Zusammenschluss mit den ostdeutschen Naturschützern in NABU um. Der „Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V.“ (BUND), gegründet 1975, und die „Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt NRW e.V.“ (LNU), gegründet 1976, sind die beiden weiteren gesetzlich anerkannten Verbände.
Die LNU ist ein Zusammenschluss vieler Vereine aus NRW. Die LNU wird in Hamm von der „Bürgergemeinschaft gegen die Zerstörung der Weetfeld Landschaft e.V.“ vertreten. Sie stellt die LNU-Koordinationsstelle, die die acht Hammer Mitgliedsverbände vertritt. Es sind: „BI StoppT A445“, „Schutzgemeinschaft Deutscher Wald“, „Naturfreunde Werries“, „Ökologischer Jagdverband Hamm“, „Sauerländischer Gebirgsverein Bockum-Hövel“, „Sauerländischer Gebirgsverein Heessen e. V.“ und „Westfälischer Heimatbund Hamm“. Die LNU-Kreisanlaufstelle beurteilt Landschaftseingriffe nach Umweltkriterien, wie die Bebauungspläne und den Flächennutzungsplan. 2023 musste sich die LNU mehrfach gegen städtische Planungsvorhaben einsetzen, die insbesondere den Insektenschutz nicht beachtete. Ein großes Kriterium ist auch der ungehemmte Freiflächenverbrauch in Hamm. Als Beispiel ist der Inlogparc an der Stadtgrenze zu Bönen zu nennen, dort sind weitere 50 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche mit sehr guten ackerbaulichen Bodenwerten in der Verplanung der nördlichen Erweiterung des Industriegebiets Inlogparc.
Weitere Vereine mit dem Ziel des Umweltschutzes
1976 gründete sich die „Bürgerinitiative Umweltschutz Hamm“. Sie setzte sich gegen Atomkraft und den Thorium-Hoch-Temperatur-Reaktor am Kraftwerksstandort Uentrop ein. Das Kernkraftwerk war ein heliumgekühlter Hochtemperaturreaktor des Typs Kugelhaufenreaktor mit einer elektrischen Leistung von 300 Megawatt. Der THTR wird zu den größten Fehlentwicklungen in Deutschland gezählt.