Urkunde 1570 Dezember 20: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 3. Juni 2020, 10:31 Uhr

Hinrich Schulte ton Twenhoven und seine Frau Phenne (Josephine) verschreiben am 20. Dezember 1570 mit Einwilligung ihres Herrschaftsherrn, des Drosten zu Werne Johann von der Recke zu Heessen für empfangene 50 Reichstaler eine jährlich am St. Thomas-Tag fällige Rente von 3 Silbertalern dem Meister Rotger von Deypenbroche, Baccalauren der Rechte und Bürger von Werne, so wie dessen Ehefrau Anna. Für die Zahlung der Rente aus seinem eigenhörigen verpachteten Gut ton Twenhusen verbürgt sich Johann von der Recke als Leib- und Gutsherr.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank

Weblink DWUD

Anmerkungen

  1. Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden

Siehe auch