Urkunde 1551 Mai 29: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
(kein Unterschied)
|
Aktuelle Version vom 1. Juni 2020, 16:50 Uhr
Eine Schadloserklärung des Johann von der Recke zu Heessen an Johann von der Recke zu Drensteinfurt, der sich für ihn bei dem Domvikar Heinrich Berstrate für 200 Joachimstaler verbürgt hatte, datiert auf den 29. Mai 1551.
Standort
LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]
Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank
Anmerkungen
- ↑ Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden Nr. 236