Urkunde 1551 Mai 29: Unterschied zwischen den Versionen

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Aktuelle Version vom 1. Juni 2020, 16:50 Uhr

Eine Schadloserklärung des Johann von der Recke zu Heessen an Johann von der Recke zu Drensteinfurt, der sich für ihn bei dem Domvikar Heinrich Berstrate für 200 Joachimstaler verbürgt hatte, datiert auf den 29. Mai 1551.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank

Weblink DWUD

Anmerkungen

  1. Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden Nr. 236

Siehe auch