Urkunde 1577 März 21: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 1. Juni 2020, 16:45 Uhr
Der Offizial des Gerichts zu Münster bestätigt am 21. März 1577 auf die Klage des Pastors zu Heessen, Johan Timpe, das alte Recht des Hauses Heessen, die Küsterstelle zu Heessen zu vergeben und in diesem Falle die Witwe des bisherigen Küsters aus der Küsterwohnung zu entfernen und Paul Hülsmann als geeigneten neuen Küster einzusetzen.
Standort
LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]
Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank
Anmerkungen
- ↑ Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden