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Urkunde 1425 Mai 11 a: Unterschied zwischen den Versionen

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K (Rechtschreibung)
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 11. November 2016, 17:09 Uhr

Graf Gerhard von der Mark beurkundet am 11. Mai 1425 unter Mitsiegelung des Erzbischofs von Köln sein Schutzbündnis mit der Stadt Dortmund. Dabei sichert er die bisherigen Bedingungen der Schützbündnisse der Grafen von der Mark mit Dortmund und schließt die Bedingungen des westfälischen Landfriedens mit ein. Zudem garantiert er Zusicherungen bezogen auf das Dortmunder Erbrecht, die Sicherheit des Dortmunder Stadtgebietes und die Erhebung des Dortmunder Zolls zu Lünen und der städtischen Akzise für die Dauer des Bündnisse auf seine Lebenszeit und darüber hinaus bis ein Jahr nach Rückzahlung von 3000 Rheinischen Gulden seitens seiner Erben an die Stadt und verheisst Mitverpflichtung seiner Stadt Hamm und auf Verlangen auch seiner andere Städte.

Standort

Stadtarchiv Dortmund

Literatur

  • Hansisches Urkundenbuch. Band 6. Leipzig 1905. S. 324-325

Siehe auch