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Urkunde 1562 Juli 9: Unterschied zwischen den Versionen

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K (Rechtschreibung)
 
(kein Unterschied)

Aktuelle Version vom 2. Januar 2016, 09:58 Uhr

Dietrich von der Recke zu Haus Reck gewährt am 9. Juli 1562 das Recht der Einlöse für eine Rentenverschreibung.

Regest

Diederich von der Recke, Droste, gewährt für sich und seine Ehefrau Mechelt von Ossenbrock dem Godert Bersworth und Gertrud, Eheleuten zu Dortmund, das Recht, die ihm von demselben aus ihren Gütern zu Wickede verschriebene Jahrrente von 10 Thalern gegen 200 Thalern jährlich auf Johannis zu Mittesommer (24. Juni) einzulösen.

Standort

Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Münster [1]

Anmerkungen

  1. A 459 I Haus Reck (Dep.), Urkunden

Siehe auch