2022: Unterschied zwischen den Versionen

2.500 Bytes entfernt ,  14. März 2023
K
Keine Bearbeitungszusammenfassung
Zeile 177: Zeile 177:
Die Staatsanwaltschaft Dortmund erhebt im Januar Anklage wegen Mordes gegen einen 27-jährigen Hammer im Falle der gewaltsamen Tötung einer 25-jährigen Frau aus Hamm im September [[2021]].<ref>[https://www.wa.de/hamm/toetungsdelikt-am-olg-teich-in-hamm-27-jaehriger-hammer-wegen-mordes-angeklagt-91234705.html Wa.de vom 13. Januar 2022]</ref> Der Fall erregte seinerzeit große Aufmerksamkeit, weil der Leichnam der jungen Frau schon in den Morgenstunden nach der Tat in einem Teich am Oberlandesgericht gefunden wurde und der dringend Tatverdächtige schnell ermittelt werden konnte.
Die Staatsanwaltschaft Dortmund erhebt im Januar Anklage wegen Mordes gegen einen 27-jährigen Hammer im Falle der gewaltsamen Tötung einer 25-jährigen Frau aus Hamm im September [[2021]].<ref>[https://www.wa.de/hamm/toetungsdelikt-am-olg-teich-in-hamm-27-jaehriger-hammer-wegen-mordes-angeklagt-91234705.html Wa.de vom 13. Januar 2022]</ref> Der Fall erregte seinerzeit große Aufmerksamkeit, weil der Leichnam der jungen Frau schon in den Morgenstunden nach der Tat in einem Teich am Oberlandesgericht gefunden wurde und der dringend Tatverdächtige schnell ermittelt werden konnte.


Die Gerichtsverhandlung zu dem Fall beginnt am [[15. März]] vor dem Dortmunder Schwurgericht und ist zunächst auf sechs Verhandlungstage angesetzt. Zu Irritationen führt im Laufe des Verfahrens, dass einer der Schöffen mehrfach in den Verhandlungen eingeschlafen sein soll. Schließlich wird er jedoch nicht für befangen erklärt. Diese Entscheidung wird vom Anwalt des Angeklagten, [[Dennis Kocker]], als falsch bewertet. Aufgrund dieser Vorfälle muss der letzte Verhandlungstag wiederholt werden.<ref>[https://www.wa.de/hamm/mord-am-olg-hamm-schoeffe-eingenickt-so-geht-prozess-weiter-91566836.html Wa.de vom 23. Mai 2022]</ref>
Das Urteil wird am 29. Juni gefällt. Der Angeklagte wird zu 13 Jahren Freiheitsstrafe und der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte die 25-jährige Frau im September 2021 erstach, um sich sexuell zu befriedigen: „Nur das erklärt diese Tat [] wir haben überhaupt keine Zweifel, dass er der Täter ist“, so der Vorsitzende.


Die Plädoyers werden am [[27. Juni]] gehalten. Dabei fordert die Staatswanwaltschaft 14 Jahre Haft plus eine unbefristete Unterbringung in einer geschlossenen psychiatrischen Klinik für den Angeklagten. Eine lebenslange Haftstrafe sei nur deshalb ausgeschlossen, weil der Mann zur Tatzeit nur vermindert schuldfähig war, so die Staatsanwaltschaft. Anders bewertet dagegen der Vertreter der Hinterbliebenen den Fall. Der Angeklagte habe den Mord geplant und mit der Bluttat unendliches Leid über die Familie gebracht, hieß es in diesem Plädoyer. Die Staatsanwaltschaft fordert eine lebenslange Haft und die anschließende Unterbringung des Täters in der Sicherungsverwahrung. Erstmals in der Verhandlung gibt auch die Verteidigung des Beschuldigten zu, dass der Angeklagte die Tat begangen hat. Die Verteitiger Dennis Kocker und Benedict Heiermann beantragen gleichwohl eine Verurteilung wegen Totschlags, da der genaue Tatablauf unklar sei, da der Angeklagte im Prozess geschwiegen habe. Auch Kocker befindet die Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik zur Behandlung einer Borderline-Persönlichkeitsstörung für den Angeklagten für richtig. Der Angeklagte dagegen schweigt bis zum Prozessende: „Ich habe keine Worte, ich habe nichts zu sagen.“<ref>[https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/messer-mord-im-park-des-olg-hamm-plaedoyers-gehalten-urteil-am-mittwoch-91634068.html Wa.de vom 27. Juni 2022]</ref>
Gegen das Urteil legt die Verteidigung beim Bundesgerichtshof (BGH) Revision ein. Geklärt werden soll, ob das vom Dortmunder Schwurgericht attestierte Mordmerkmal (Befriedigung des Geschlechtstriebs) tatsächlich erfüllt wurde.<ref>[https://www.wa.de/hamm/hamm-mord-am-olg-teich-verteidigung-geht-in-revision-das-sind-die-gruende-91661350.html Wa.de vom 11. Juli 2022]</ref>


Das Urteil wird am 29. Juni gefällt. Der Angeklagte wird zu 13 Jahren Freiheitsstrafe und der Unterbringung in einer psychiatrischen Klinik verurteilt. Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte die 25-jährige Frau im September 2021 erstach, um sich sexuell zu befriedigen: „Nur das erklärt diese Tat […] wir haben überhaupt keine Zweifel, dass er der Täter ist“, so der Vorsitzende. Offenbar hatte der Angeklagte auch vom Leichnam mit seinem Mobiltelefon Bilder angefertigt und dafür die junge Frau zuvor entkleidet. Das Gericht habe die Unterbringung in der Psychiatrie nicht nur zur Behandlung der Persönlichkeitsstörung des Angeklagten angeordnet, sondern vor allem zum Schutz der Allgemeinheit.<ref>[https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/mord-mit-messer-im-park-des-olg-hamm-urteil-am-mittwoch-in-dortmund-91637322.html Wa.de vom 29. Juni 2022]</ref>
→ siehe auch: [[Mord am OLG-Teich]]
 
Gegen das Urteil legt die Verteidigung beim Bundesgerichtshof (BGH) Revision ein. Geklärt werden soll, ob das vom Dortmunder Schwurgericht attestierte Mordmerkmal (Befriedigung des Geschlechtstriebs) tatsächlich erfüllt wurde.<ref>[https://www.wa.de/hamm/hamm-mord-am-olg-teich-verteidigung-geht-in-revision-das-sind-die-gruende-91661350.html Wa.de vom 11. Juli 2022]</ref>


=== Ämter ===
=== Ämter ===