Haverwiese: Unterschied zwischen den Versionen
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Die Benennung erfolgte in der Sitzung der Bezirksvetretung Hamm-Pelkum am 30. Mai 2023. | Die Benennung erfolgte in der Sitzung der Bezirksvetretung Hamm-Pelkum am 30. Mai 2023. | ||
<blockquote>Die Straßen im oben genannten Gebiet haben noch keinen Namen. Da hier in absehbarer Zeit Gebäude errichtet werden sollen, ist die Vergabe eines Straßennamens erfoderlich. In Absprache mit dem Bezirk soll der Name „Haverwiese“, gemäß Anlage, vergeben werden. | <blockquote> | ||
''Sachdarstellung und Begründung''<br>Die Straßen im oben genannten Gebiet haben noch keinen Namen. Da hier in absehbarer Zeit Gebäude errichtet werden sollen, ist die Vergabe eines Straßennamens erfoderlich. In Absprache mit dem Bezirk soll der Name „Haverwiese“, gemäß Anlage, vergeben werden. | |||
Für die Straßen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 04.078 – südlich Holtkamp – wird der Name „Haverwiese“ beschlossen. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität.<ref>Beschlussvorlage 1121/23</ref> | ''Beschlussvorschlag''<br>Für die Straßen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 04.078 – südlich Holtkamp – wird der Name „Haverwiese“ beschlossen. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität.<ref>Beschlussvorlage 1121/23</ref> | ||
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Version vom 1. Juli 2023, 09:04 Uhr
Der Haverwiese ist eine Straße im Bezirk Pelkum.
Sie zweigt als Sackgasse vom Holtkamp ab.
Benennung
Die Benennung erfolgte in der Sitzung der Bezirksvetretung Hamm-Pelkum am 30. Mai 2023.
Sachdarstellung und Begründung
Die Straßen im oben genannten Gebiet haben noch keinen Namen. Da hier in absehbarer Zeit Gebäude errichtet werden sollen, ist die Vergabe eines Straßennamens erfoderlich. In Absprache mit dem Bezirk soll der Name „Haverwiese“, gemäß Anlage, vergeben werden.Beschlussvorschlag
Für die Straßen im Geltungsbereich des Bebauungsplanes 04.078 – südlich Holtkamp – wird der Name „Haverwiese“ beschlossen. Der Beschluss erfolgt vorbehaltlich der Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Wohnen und Mobilität.[1]
Besonderheiten
Einzelnachweise
- ↑ Beschlussvorlage 1121/23
