Mord am OLG-Teich: Unterschied zwischen den Versionen

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S. ist fünffach vorbestraft, auch einschlägig. 2012 musste er sich einem Verfahren wegen sexueller Nötigung stellen. Nach Darstellung des [[WA]] soll Simon S. schon in der Schule Mädchen gegen deren Willen angefasst haben. Zwischenzeitlich wurde er offenbar auch durch seine Eltern in einer Jugendpsychiatrie untergebracht, um ihn wegen seines sexualisierten Verhaltens behandeln zu lassen.<ref>Martin von Braunschweig: [https://www.wa.de/hamm/hamm-mitte-ort370531/mord-im-olg-park-hamm-schon-einige-eintraege-im-vorstrafenbuch-92729054.html „Mord im OLG-Park: Heftige Einträge im Vorstrafenbuch“] in: wa.de vom 14. Dezember 2023</ref>  
S. ist fünffach vorbestraft, auch einschlägig. 2012 musste er sich einem Verfahren wegen sexueller Nötigung stellen. Nach Darstellung des [[WA]] soll Simon S. schon in der Schule Mädchen gegen deren Willen angefasst haben. Zwischenzeitlich wurde er offenbar auch durch seine Eltern in einer Jugendpsychiatrie untergebracht, um ihn wegen seines sexualisierten Verhaltens behandeln zu lassen.<ref>Martin von Braunschweig: [https://www.wa.de/hamm/hamm-mitte-ort370531/mord-im-olg-park-hamm-schon-einige-eintraege-im-vorstrafenbuch-92729054.html „Mord im OLG-Park: Heftige Einträge im Vorstrafenbuch“] in: wa.de vom 14. Dezember 2023</ref>  


Im zweiten Verfahren wurden mehrere Frauen aus Hamm gehört, zu denen S. Kontakt über soziale Medien aufnehmen wollte. Eine Zeugin wurde mit den Worten zitiert: „Wer nicht selbst angeschrieben wurde, kennt aber zumindest eine, mit der er Kontakt aufnehmen wollte.“ S. besuchte daneben regelmäßig Lokalitäten auf der [[Südstraße|Meile]]. Dort soll er sich auffällig verhalten haben und deshalb eine gewisse Bekanntheit als Sonderling erlangt haben.<ref>Martin von Braunschweig: [https://www.wa.de/hamm/hamm-mordfall-hannah-prozess-gericht-olg-mord-verhandlung-92693896.html „Mordfall Hannah S.: Weitere Frauen sagen gegen 29-Jährigen aus - ‚Er wollte mich gar nicht mehr gehen lassen‘“] in: wa.de vom 24. November 2023</ref>
Im zweiten Verfahren wurden mehrere Frauen aus Hamm gehört, zu denen S. Kontakt über soziale Medien aufnehmen wollte. Eine Zeugin wurde mit den Worten zitiert: „Wer nicht selbst angeschrieben wurde, kennt aber zumindest eine, mit der er Kontakt aufnehmen wollte.“ S. besuchte daneben regelmäßig Lokalitäten auf der [[Südstraße|Meile]]. Dort soll er sich auffällig verhalten und deshalb eine gewisse Bekanntheit als Sonderling erlangt haben.<ref>Martin von Braunschweig: [https://www.wa.de/hamm/hamm-mordfall-hannah-prozess-gericht-olg-mord-verhandlung-92693896.html „Mordfall Hannah S.: Weitere Frauen sagen gegen 29-Jährigen aus - ‚Er wollte mich gar nicht mehr gehen lassen‘“] in: wa.de vom 24. November 2023</ref>


Aus der Untersuchungshaft heraus soll S. seinem Vater einen Brief geschrieben haben, in dem er die Tat einräumt. Hierin habe er außerdem von einer ausufernden „Sexsucht“ berichtet.<ref name="ruhrnachrichten"/>
Aus der Untersuchungshaft heraus soll S. seinem Vater einen Brief geschrieben haben, in dem er die Tat einräumt. Hierin habe er außerdem von einer ausufernden „Sexsucht“ berichtet.<ref name="ruhrnachrichten"/>