Zum Inhalt springen

Urkunde 1353 Januar 5: Unterschied zwischen den Versionen

Aus HammWiki
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 1: Zeile 1:
[[Datei:Wappen der Familie von Volmarstein.jpg|thumb|right|Wappen der Familie von Volmarstein]]
Die Brüder Theodericus, Gerwinus und Johannes von Volmarstein bekunden am [[5. Januar]] [[1353]], dass sie unter Zustimmung ihrer Mutter Agnes Jakob, dem Rektor des Marienaltars in der Pfarrkirche zu Heessen, und seinem nächsten Nachfolger ihr Stück Land Wellebergestätte (Wellebergesstede sitam super campun, qui dicitur oppe dem Eykeye) zum freien Besitz geben. Nach dem Tode des Jakob und seines Nachfolgers fällt der Besitz wieder an die Aussteller und deren Erben zurück.
Die Brüder Theodericus, Gerwinus und Johannes von Volmarstein bekunden am [[5. Januar]] [[1353]], dass sie unter Zustimmung ihrer Mutter Agnes Jakob, dem Rektor des Marienaltars in der Pfarrkirche zu Heessen, und seinem nächsten Nachfolger ihr Stück Land Wellebergestätte (Wellebergesstede sitam super campun, qui dicitur oppe dem Eykeye) zum freien Besitz geben. Nach dem Tode des Jakob und seines Nachfolgers fällt der Besitz wieder an die Aussteller und deren Erben zurück.
== Wortlaut ==
Der Urkundentext ist bisher nicht im Druck erschienen. Ein Digitalisat der Urkunde ist bisher online nicht verfügbar. (Stand: November 2025)


== Literatur ==
== Literatur ==
* Robert Krumbholtz: Urkundenbuch der Familien von Volmerstein und von der Recke bis zum Jahre 1437. Münster 1917. Seite 152
* Krumbholtz, Robert: Urkundenbuch der Familien von Volmerstein und von der Recke bis zum Jahre 1437. Münster 1917. Seite 152
* Inventare der nichtstaatlichen Archive Westfalens (INA), Alte Folge (AF)] <ref> Beibd. 3: Bischöfliches Diözesanarchiv Münster </ref>
* Inventare der nichtstaatlichen Archive Westfalens (INA), Alte Folge (AF)] <ref> Beibd. 3: Bischöfliches Diözesanarchiv Münster </ref>



Aktuelle Version vom 28. November 2025, 07:40 Uhr

Wappen der Familie von Volmarstein

Die Brüder Theodericus, Gerwinus und Johannes von Volmarstein bekunden am 5. Januar 1353, dass sie unter Zustimmung ihrer Mutter Agnes Jakob, dem Rektor des Marienaltars in der Pfarrkirche zu Heessen, und seinem nächsten Nachfolger ihr Stück Land Wellebergestätte (Wellebergesstede sitam super campun, qui dicitur oppe dem Eykeye) zum freien Besitz geben. Nach dem Tode des Jakob und seines Nachfolgers fällt der Besitz wieder an die Aussteller und deren Erben zurück.

Wortlaut

Der Urkundentext ist bisher nicht im Druck erschienen. Ein Digitalisat der Urkunde ist bisher online nicht verfügbar. (Stand: November 2025)

Literatur

  • Krumbholtz, Robert: Urkundenbuch der Familien von Volmerstein und von der Recke bis zum Jahre 1437. Münster 1917. Seite 152
  • Inventare der nichtstaatlichen Archive Westfalens (INA), Alte Folge (AF)] [1]

Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank

Weblink DWUD

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Beibd. 3: Bischöfliches Diözesanarchiv Münster
Cookies helfen uns bei der Bereitstellung von HammWiki. Durch die Nutzung von HammWiki erklärst du dich damit einverstanden, dass wir Cookies speichern.