Urkunde 1527 April 30: Unterschied zwischen den Versionen

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Die Seite wurde neu angelegt: „Evert und Henrik von der Mark, Vater und Sohn, machen am 30. April 1527 bekannt, dass Abt Johann ihnen erlaubt hat, aus ihrem Lehngut tom Northof zehn Goldgulden Erbrente an Peter Bueck, ehemaligen Pfarrer von Hamm, zu verschreiben auf Wiederlöse innerhalb von zehn Jahren. Anwesend waren Meister Hermann to der Borch und Henrich Kremborch, Vikar zu Schwerte. Es siegeln die beiden Aussteller. == Standort == Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland <…“
(Die Seite wurde neu angelegt: „Evert und Henrik von der Mark, Vater und Sohn, machen am 30. April 1527 bekannt, dass Abt Johann ihnen erlaubt hat, aus ihrem Lehngut tom Northof zehn Goldgulden Erbrente an Peter Bueck, ehemaligen Pfarrer von Hamm, zu verschreiben auf Wiederlöse innerhalb von zehn Jahren. Anwesend waren Meister Hermann to der Borch und Henrich Kremborch, Vikar zu Schwerte. Es siegeln die beiden Aussteller. == Standort == Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland <…“)
 
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