Am Kappenbusch (Straße): Unterschied zwischen den Versionen
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Version vom 28. Februar 2023, 14:27 Uhr
Am Kappenbusch ist eine Straße im Bezirk Heessen.
Sie verbindet den Dasbecker Weg mit der Sulkshege.
Geschichte
Die kleine Wohnstraße mit ihrer Bebauung aus dem Jahre 1938 führt vom Dasbecker Weg zur Sulkshege in Richtung Kappenbusch. Ein Kappen ist ein Hügel, der nach einer Seite hin ziemlich steil abfällt, erklärt Emil Steinkühler in seiner Geschichte Heessens. Und jeder, der in dieser Gegend schon einmal Fahrrad gefahren ist, weiß wovon die Rede ist.
Der Kappenbusch, manchmal auch Kattenbusch genannt, ist der Rest eines Waldes, der ursprünglich einen großen Teil Dasbecks bedeckte. 1936 erwarb die Ge-meinde Heessen den Kappenbusch, der damals noch 1,78 Hektar umfasste. Hier sollte ein großzügiges Wohnsiedlungsgebiet entstehen, fernab der Zeche Sachsen und der Kokerei mit der schlechten Luft. Heute ist der Kappenbusch die grüne Lunge der Gartenstadt und grenzt an das Heessener Sportzentrum. Hier befinden sich schöne Spazierwege, ein großer Abenteuerspielplatz und die Skaterbahn. Nachdem das Heessener Freibad aufgegeben wurde, gegen den Widerstand der Bevölkerung, scheint es sinnvoll zu sein, das Gebiet des Freibades wieder zu bewalden und so dem Kappenbusch zurückzugeben, dem es 1975 bei der Anlage des Bades entnommen wurde.
Die Schüler der Kappenbuschschule, der Dasbecker Grundschule, vor der Neuordnung hieß sie Matthias-Claudius-Schule, verlegen ihren Biologieunterricht gern in den Wald. Sie haben eine Patenschaft für das Waldstück übernommen, indem sie es ziemlich regelmäßig vom Unrat befreien.[1]
Umkehrung der Einbahnstraßenrichtung
Im November 2021 stellte die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Heessen folgende Anfrage[2]:
[…] die Straße „Am Kappenbusch“ ist derzeit als Einbahnstraßenregelung mit Fahrtrichtung zur „Sulkshege“ ausgestaltet. Bei Parkvorgängen ergibt sich auf Grund dessen, eine ungünstige Ausstiegsituation für Fahrer:innen, da die Fahrzeuge so zu parken sind, dass sich die Fahrerseite entweder an einer Vorgartenmauer/einem -zaun oder eine Häuserwand befindet. Deshalb parken die Fahrzeuge oft auch in die Fahrbahn hinein, um auf der Fahrerseite noch einigermaßen komfortabel aussteigen zu können. Dadurch verengt sich allerdings die ohnehin sehr enge Fahrbahn für den fahrenden Verkehr. Zudem behindern Abbiegevorgänge vom Dasbecker Weg in die Einbahnstraße „Am Kappenbusch“ den Verkehrsfluss auf dem ohnehin viel befahrenen Dasbecker Weg“. Um diese beiden Problemfelder zu beheben, bietet aus Sicht der Anlieger an, ie Einbahnstraßenregelung umzukehren.
Die SPD-Fraktion fragt deshalb an,
ist es möglich die Einbahnstraßenregelung an dieser Stelle umzukehren und hat die Verwaltung diesbezüglich Bedenken?
Die SPD-Fraktion fragt darüber hinaus an,
ist es möglich auf der Fahrbahn der Straße „Am Kappenbusch“ den Bereich, in dem das Parken erlaubt ist, durch Markierungen zu kennzeichnen?
Begründung:
Die Anlieger berichten, dass in der Straße „Am Kappenbusch“ gehäuft verkehrswidrig geparkt wird und erhoffen sich durch die Markierung von Parkflächen, in denen das Parken erlaubt ist, eine erhöhte Sensibilität hierfür zu schaffen. Das verkehrswidrige Parken soll zudem nachfolgend zumindest minimiert werden, indem Parkverstöße geahndet werden.
Am 11. Februar 2022 erfolge die Stellungnahme der Verwaltung[3]:
Die Thematik wurde in der Dienstbesprechung Verkehr erörtert. Die Markierung von Parkständen wird nicht als hilfreich für den Radverkehr bewertet, weil Radfahrer dann zur Fahrbahnmitte gedrängt werden. Auch führen die Markierungsunterteilungen i. d. R. zu einer Reduzierung der Stellplätze.
Als Abhilfe schlägt die Verwaltung vor, die Einbahnstraße umzukehren, so dass Fahrzeuge näher an den Grundstücksgrenzen parken und somit mehr Platz für die Radfahrer verbleibt. Die Umsetzung kann nach Votum der Bezirksvertretung durch Umstellung der Beschilderung erfolgen.
Daraufhin beantrage die SPD-Fraktion der Bezirksvertretung Heessen am 23. Februar 2022[4]:
[…] die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Heessen beantragt
die Umkehrung der Einbahnstraßenregelung „Am Kappenbusch“. Eine Markierung der Parkbereiche wird, in Abstimmung mit den Anlieger:innen, zu einem späteren Zeitpunkt evaluiert.
Begründung: Mit der Anfrage Nr. 0185/21 vom 09.11.2021 hat die SPD-Fraktion die Verwaltung gebeten, zu prüfen, ob die Möglichkeit bestehe, die Einbahnstraßenregelung „Am Kappenbusch“ umzukehren. Des Weiteren fragte die SPD-Fraktion an, ob es hier möglich sei, Parkplächen zu markieren, um durch Kennzeichnung eben jener eine erhöhte Sensibilität zum ordnungsgemäßen Parken zu schaffen. Mi Stellumgnahme Nr. 0340/22 vom 11.02.2022 teilt die Verwaltung mit, dass sie Markierungen nicht empfehle, allerdings die Umkehrung der Einbahnstraßenregelung befürworte und bei entsprechendem Votum der Bezirksvertretung so umsetze.
Die SPD-Fraktion spricht sich dafür aus, die zukünftige Parksituation weiter zu beobachten. Sollte neben der zu erwartenden Förderung des Verkehrsflusses keine signifikante Verbesserung des ruhenden Verkehrs festgestellt werden, könnte hier eine nachträgliche Kennzeichnung der Parkbereiche in Betracht bezogen werden.
Presseberichte
Westfälischer Anzeiger,
3. März 2022
Besonderheiten
Datei:Verkehrsschild Zone 30.jpg
Einzelnachweise
- ↑ zitiert nach Rita Kreienfeld, Quelle: Alte Homepage des Heimatverein Heessen
- ↑ Anfrage 0185/21 vom 6.11.2021
- ↑ Stellungnahme 0340/22 vom 11.2.2022
- ↑ Antrag 0387/22 vom 23.2.2022