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* Am [[6. Januar]] wird der [[Amoklauf an der Hochschule Hamm–Lippstadt|Amokläufer an der HSHL]], Markus R., vom Dortmunder Schwurgericht für schuldunfähig befunden. Das Gericht wertet die Taten als Totschlag und gefährliche Körperverletzung, jedoch | * Am [[6. Januar]] wird der [[Amoklauf an der Hochschule Hamm–Lippstadt|Amokläufer an der HSHL]], Markus R., vom Dortmunder Schwurgericht für schuldunfähig befunden. Das Gericht wertet die Taten als Totschlag und gefährliche Körperverletzung, spricht jedoch entsprechend keine Haftstrafe aus. Zum Schutz der Allgemeinheit wird R. aufgrund des Beschlusses des Gerichts auf unbestimmte Zeit weiter in der forensischen Psychiatrie untergebracht.<ref name="WAde-23-01-06">[https://www.wa.de/nordrhein-westfalen/amok-tat-an-der-hshl-urteil-gefallen-92013639.html „Bluttat an der HSHL: Amokläufer kommt in die geschlossene Psychiatrie“ in: Wa.de vom 6. Januar 2023]</ref> | ||
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