Urkunde 1717 Januar 27 a: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
(kein Unterschied)
|
Aktuelle Version vom 10. Mai 2020, 16:25 Uhr
Am 27. Januar 1717 wird ein Zeugenverhör auf Veranlassung des Henrich Adolph Johann von Nehem zu Hohenover über die Zapfgerechtigkeit des Hauses Hohenover beurkundet.
Überlieferung
Die Urkunde ist als Ausfertigung auf Papier überliefert. Sie wurde durch den Notar Johann Dietrich Reinold ausgestellt und trägt Sigel und Signet.
Standort
LWL-Archivamt Münster [1]
Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ Archiv Körtlinghausen, Bestand A, Urkunden, Signatur A Urk. 373