Urkunde 1496 September 26: Unterschied zwischen den Versionen
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Keine Bearbeitungszusammenfassung |
(kein Unterschied)
|
Aktuelle Version vom 2. Oktober 2013, 12:19 Uhr
Eine Schadloserklärung des Godert von der Recke zu Heren an Dietrich von der Recke zu Heessen, der für ihn dem Bernd Droste für 500 Goldgulden verbürgt hatte, datiert auf den 26. September 1496.
Standort
LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]
Anmerkungen
- ↑ Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden