Urkunde Reichskammergericht S 2282/7779
Aktenzeichen
S 2282/7779
Person
Kläger: Bürgermeister und Rat zu Soest
Sachverhalt
Streitgegenstand: Klage wegen eines gegenüber Bürgern der Stadt Soest angeordneten Arrests auf deren Güter durch die Beklagten. Hintergrund der Klage ist eine RKG–Appellation gegen Niclaus Knipping zu Dinker (vgl. RKG 5427 (S 2283/7780)). Sie richtet sich gegen die von den Beklagten als Richtern der Vorinstanz 1617 angeordneten Attentatshandlungen. Von dem klevischen Statthalter und den Räten war aufgrund eines Bescheids des Grafen zu Schwarzenberg dem Drost zu Hamm und dem Richter zu Soest befohlen worden, bei allen Soester Bürgern, die gegen Niclaus Knipping prozessierten, einen Arrest auf ihre Güter zu erteilen. Daraufhin hatte der Drost die ihm unterstehenden Kolonen aufgefordert, keine Rentzahlungen mehr zu leisten. Ein RKG–Urteil vom 17. Juni 1618 weist die Ladung der klevischen Räte zurück, läßt sie aber für die übrigen Beklagten zu.
Prozessart
Mandati poenalis sine clausula de relaxando arresto et non impediendo prosequi litem
Instanzen
RKG 1618 – 1619 (1610 – 1618)
Beweismittel
1,5 cm, 18 Bl., lose, Q 1, Q 3–4; es fehlen Q 2, Q 5*.
Standort
Landesarchiv NRW, Abteilung Rheinland, Düsseldorf [1]
Anmerkungen
- ↑ Findbuch 115.05.08 Reichskammergericht, Teil VIII: S-T