Urkunde Reichskammergericht S 1598/6076

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Aktenzeichen

S 1598/6076

Beteiligte Personen

Kläger: Justin Schmidt, Färber, Hamm; sein Sohn Johann Schmidt, Münster;und Konsorten
Beklagte: Anna Vetten (Vettin) als Frau des Johann Schmidt

Sachverhalt

Streitgegenstand: Hintergrund des Verfahrens ist ein Heiratsversprechen, daß Anna Vetten als Minderjährige mit Heinrich Großvatter dem Jüngeren – angeblich ihrer todkranken Mutter zuliebe – eingegangen war. Nach deren Tod hatte sie 1617 bei dem päpstlichen Nuntius in Köln als oberster Instanz die Aufhebung erreicht, da für Hamm betreffende Heiratsangelegenheiten das Offizialatgericht zu Werl zuständig war. Wegen ihrer Heirat mit Johann Schmidt klagte der zurückgewiesene Eheanwärter vor den klevischen Räten und erreichte die Immission in die Güter von Anna Vetten. Es erging dann zwar eine Zitation des Reichskammergerichts an Heinrich Großvatter, doch wird das Verfahren am Reichskammergericht als Appellation gegen Bürgermeister und Rat zu Hamm, klevische Räte und deren Beamte zu Hamm geführt. Der Prozeß richtet sich gegen die Einweisung in die Güter der Anna Vetten und verhängte Strafgelder, die bei Justin und Johann Schmidt jeweils 1000 Goldgulden und bei Anna Vetten 2000 Goldgulden betragen. Die Appellanten bestreiten die Zuständigkeit der Vorinstanz.

Prozessart

Appellationis

Instanzen

1. Klevische Räte (1620)
2. RKG 1621 – 1623 (1620 – 1621)

Formalbeschreibung

Beschreibung: 2,5 cm, 16 Bl., lose, Q 1–8. Vgl. auch RKG 5261 (S1638/6188).

Standort

Landesarchiv NRW, Abteilung Rheinland, Düsseldorf [1]

Anmerkungen

  1. Findbuch 115.05.08 Reichskammergericht, Teil VIII: S-T