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Urkunde 1668 Februar 29

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Caspar Pape und dessen Ehefrau Anne Elsabe Buttel zu Westrich einerseits und Johann Henrich Buttel zu Niederhauß andererseits, beide Erben der Eheleute Henrich Buttel und seiner Ehefrau Catharina von Eberschwein, schliessen am 29. Februar 1668 einen Präliminarvertrag über die Teilung der elterlichen Verlassenschaft derart, dass dem Henrich Buttel als einzigem Sohn der Wohnsitz zu Niederhauß samt Zubehör vorweg überlassen wird, alle übrigen Lehn- und Allodialgüter aber zu gleichen Teilen geteilt werden sollen.

Standort

Stadtarchiv Werl [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Erbsälzerarchiv v. Papen-Westrich, Signatur St 110
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