Urkunde 1653 November 14

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Wappen der Familie von Huigenpoth

Alhardt Joest von Schorlemer zu Hellinghausen und Dietherich von Hugenpoth zu Stockum einigen sich am 14. November 1653 über die gegenseitigen Forderungen.

Regest

Alhardt Joest von Schorlemer zu Hellinghausen und Dietherich von Hugenpoht zu Stockum einigen sich über die gegenseitigen Forderungen. Schorlemer und seine Kinder haben wegen seiner + Frau Clara Agnes von Hugenpoht zu fordern einen Anteil am Sterbfall ihres + Bruders Johan von Hugenpoht, 5.000 Reichstaler an Mitgift aufgrund des Testaments ihres Vaters samt den rückständigen Zinsen sowie Schmuck und Silberwerk. Hugenpoht hat von Schorlemer aus den Eickelbornischen Gütern zu fordern den Rest des mütterlichen Brautschatzes sowie die ihm von + Susanne von Berninckhauszen, Frau von Munster, vermachte Brautschatz- und Kindteilsforderung und auch einen Anteil an + Anthon von Berninckhauszens Sterbfall. Beide Seiten verzichten auf ihre gegenseitigen Forderungen, die damit erledigt sind, doch soll Schorlemer dem Hugenpoht bei der Stadt Hamm bei nächster Abrechnung 100 Dukaten verschreiben. Die Vertragspartner und die anwesenden Tagfreunde unterschreiben und siegeln.

Darunter.

1657 März 6 Eickelborn

Diderich von Hugenpoht zu Stockum quittiert dem Johan Joachim von Schorlemer zu Eickelborn, Hellinghausen und Menzel die Überweisung der zugesagten 200 Reichstaler bei der Stadt Hamm, verzichtet auf alle Ansprüche an Eickelborn und Menzel und erklärt alle seine Forderungen mit Zahlung dieser 100 Dukaten für befriedigt.

Unterschrift, aufgedrückte Petschaft.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank

Weblink DWUD

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Hinnenburg, Bestand N Menzel, Urkunden