Urkunde 1618 Juni 18
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Zwischen Gerhard Valcken von Galen zum Ermelinghof und seiner Mutter Margarethe Valcken, Witwe von Galen, auf der anderen Seite wurde am 18. Juni 1618 mit Arnold von Diepenbrock zur Marck auf der anderen Seite wegen der Güter zu Engter und Venne ein Kaufvertrag geschlossen. Da die Güter zum Ermelinghof nach dem Tode des Vaters in Diskussion gezogen wurden, war Diepenbrock besorgt, dass die an ihn verkauften Güter von den Gläubigern in Anspruch genommen würden. Daher wird der Kaufvertrag bestätigt. Für die Zahlung der Kaufsumme werden bestimmte Sicherheiten festgelegt.
Standort
Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Münster [1]
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ A 442 Haus Ermelinghof - Urkunden und Akten