Urkunde 1611 August 26

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Wappen der Familie von Neheim

Am 26. August 1611 schließt Dietrich von Neheim einen Erbteilungsvertrag mit seinen Verwandten.

Regest

Mit Zustimmung der Mutter Dorothea von Neheim (Nehem) schließt Dietherich von Nehem mit seinem Bruder Herman und seinen Schwestern, Clara Margaretha Hertlieff und dem Ehemann bzw. Vater des Sohnes der sel. Schwester Anna folgenden Erbteilungsvertrag:

Zunächst teilt Dieterich von Nehem alle elterlichen Güter, Allodien und Lehen bis Mitfasten in zwei gleiche Hälften, wovon Herman einen Teil für sich auswählen kann. Doch verbleibt Diederich als dem ältesten Sohn, laut märkischem Privileg, das Haus Werries nebst dem Beiwerk. Ebenso werden die Schulden und Urkunden in zwei Teile geteilt und als solche besessen. Ebenso bestimmen sie die Abfindung ihrer drei Schwestern und ihrer verstorbenen Schwester Anna resp. ihres Kindes, das sie mit ihrem Ehemann Wilhelm Erich zu Sandershausen, gen. Kael, gezeugt hat. Außer den genannten Personen unterschreiben Hertheli von Nehem, gen. von Erden und Henrich Wittfeldt.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Loburg (Dep.) Bestand Ober- und Niederwerries, Urkunden