Urkunde 1594 Dezember 3

Aus HammWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Vor Anthon Klocke, Richter des Herzogs Wilhelm zu Kleve etc. und der Stadt Soest, und seinem Gericht vor den vier Bänken erscheint am 3. Dezember 1594 Johan Berghman, Bürger zu Soest, als Bevollmächtigter des Johan von Nehem zu Werries. Er läßt durch seinen Vorsprecher erklären, Johan von Nehem habe einige Höfe und Güter der von Oelinghausen nach Ankündigung in der Kirche (uber de kercken) nach dem Rechte der Stadt Soest mit Arrest belegen lassen. Hilberg Freitag, die verstorbene Frau zu Oelinghausen, die Base der Ehefrau des Johan, habe dieser zwei Verschreibungsbriefe, die sie vom Kloster Oelinghausen hatte, zu ihren Lebzeiten übertragen. Diese läßt der Anwalt verlesen. Er bittet den Richter, statt der von Oelinghausen ihm die Hauptsumme der beiden Obligationen zukommen zu lassen. Namens der Äbtissin des Klosters erscheint Pancratius Roe, Bürger zu Soest, und läßt etliche vom Offizial zu Werl besiegelte Dokumente verlesen. Durch seinen Vorsprecher läßt er danach erklären, aus den erbrachten Beweisen sei kar zu erkennen, dass die Sache, weswegen die Güter mit Arrest belegt wurden, zu Werl rechtshängig sei. Der Anwalt stellt den Antrag, die Sache dorthin zurückzuverweisen. Diesem Antrag kommt der Richter nach und hebt den Arrest auf. Bitte um Ausstellung eines Gerichtsscheins. Zeugen: Johan Diemell, Thonnies Podtgeiter, Patroclus Schuldtcordte und Jurgen Dres, Standgenossen des Gerichts.

Standort

Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. A 337 I Kloster Oelinghausen - Urkunden, Nr. 793