Urkunde 1591 Mai 1 b

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Adolf Nagel zu Itlingen (It-) und seine Frau Anna von Galen sowie Eberhard von Dellwich (Delwich), Kanoniker zu Xanten (Santen), Melchior von Dellwig und Matthias Nagel, Vormünder der Kinder des Adolf Nagel aus erster Ehe, bekunden am 1. Mai 1591, dass sie Heinrich Bermingh und seiner Frau Gertrud eine Erbrente von 60 Reichstalern in Silber verschrieben haben, die jährlich auf Sonntag Cantate bzw. acht Tage vorher oder nachher zu zahlen sind. Die Hauptsumme beträgt 1000 Reichstaler. Die Aussteller setzen zum Pfand aus ihrem bzw. dem Erbe der Pflegekinder den Hof des Schulten zu Forsthövel (-houell) und Loemans Erbe, beides im Kirchspiel Herbern (-born), Bauerschaft Forsthövel, sowie ihr übriges Erbe. Heinrich Mallinckrodt (Mallinghrott) zur Küchen (Kocken) und Ludolf von Galen zum Ermelinghof als Bürgen (Prinzipal-Sachwalter) besiegeln die Verschreibung mit und setzen jeder zwei ihrer Güter zum Pfand, wie in der darüber verfertigten Urkunde festgehalten ist. Die Aussteller versprechen nun in Anwesenheit von Heinrich Mallinckrodt, dass sie die Hauptsumme innerhalb der nächsten vier Jahre vollständig zurückzahlen und Ludolf von Galen in jeder Weise schadlos halten wollen.

Standort

Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Münster [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. A 442 Haus Ermelinghof - Urkunden und Akten