Urkunde 1588 Juli 30

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Am Samstag den 30. Juli um 10 Uhr vormittags, überträgt vor unten genanntem Notar und Zeugen, wie im Heiratsvertrag vorgesehen ist, sich gegenseitig zu beschenken, Ludolf von Galen zum Ermelinghof seiner Frau Margaretha Valcke zur Leibzucht Sitz und Haus Ermelinghof mit allem Zubehör, wie er es ererbt hat und wie es ihm von seinen Geschwistern überlassen worden ist. Er überträgt an Margaretha erblich den entfernt gelegenen Sudhoff (Suet-) im Kirchspiel Ameke (Ameken). Obwohl Ludolf wenige Mobilien (zierraith) geerbt hat, sollen nach seinem Tode die reisigen Pferde seinem Bruder Alexander von Galen, Balleiherr und Komtur zu Steinfurt, zufallen; wenn derselbe zu diesem Zeitpunkt schon tot ist, sollen die Pferde seinem Bruder Dietrich von Galen, Dompropst zu Bremen, zufallen. Margaretha Valcke überträgt zum Dank für Ludolfs Gabe an Ludolf zur Leibzucht alle ihre Güter, Renten und Einkünfte, die sie von ihren Eltern geerbt hat, und überträgt ihm erblich ihr in die Ehe eingebrachtes Heiratsgut (dos), nämlich 4.000 Goldgulden. Beide Eheleute wollen, dass nach ihrer beider Tod die Gottesarmen aus ihrem nachgelassenen Besitz 100 Gulden erhalten.

Siegelankündigung für sich und seine Frau; In Ermangelung eines Siegels Petschaft Ludolfs bzw. Unterschriftsankündigung beider.

Zeugen: Friedrich von Wischell gen. Kuleman, Gerhar Hoett, Abrahem Kouertt, Wilhelm Kremer und Gerd Pelß genannt Roleues, Bürger zu Rheine (Reine).

Eberhard Kannengießer (-geißer), päpstlicher und kaiserlicher, in Münster immatrikulierter Notar, hat die Urkunde verfasst, unterschrieben und mit seinem Zeichen versehen.

Standort

Landesarchiv NRW, Abteilung Westfalen, Münster [1]

Siehe auch

Anmerkungen

  1. A 442 Haus Ermelinghof - Urkunden und Akten