Urkunde 1583 April 2

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Am 2. April 1583 stellt Johann von Nehem zu Werries einen Schadlosbrief für Adolf Nagel zu Itlingen aus.

Regest

Johann von Nehem zu Werries und seine Frau Dorothea von Galen stellen einen Schadlosbrief aus für Adolf Nagel zu Itlingen, ihren Bürgen neben Dietrich von der Recke zum Koldenhove bei Anna Stricks, Pröpstin, Catharina von der Heghe, Küsterin, und bei sämtlichen Kapitularjungfern und Herren des Stifts und Kapitels der weltlichen Kirche zu Borghorst für eine zu 200 Gulden rhein. verschriebene, am Montag nach Ostern fällige erbliche Jahresrente von 12 Gulden rhein., bei dem Lizentiaten der Rechte Everwin Droste für eine zu 200 Rtlr. verschriebene, am Sonntag Laetare zu Mittfasten fällige erbliche Jahresrente von 12 Rtlr. und bei Boldewin Warendorp zum Nevekinghove für eine zu 300 Rtlr. verschriebene, am Palmsonntag fällige erbliche Jahresrente von 18 Rtlr. Sämtliche Renten sind aus den von Nehem zu Werrieschen Erben Klockenbusch, Quante und Thiynckhove im Ksp. Dolberg, Bsch. Guetzen verschrieben.

Johann von Nehem zu Werries unterschreibt und hängt sein Siegel an.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Anmerkungen

  1. Itlingen (Dep.), Bestand Itlingen, Urkunden

Siehe auch