Urkunde 1582 April 21

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Vor dem geistlichen Gericht in Münster werden am 21. April 1582 Ansprüche auf einen Hof in Sendenhorst zu Gunsten des Hammer Bürgers Johann Brechte geregelt.

Regest

Der Offizial des geistlichen Gerichtshofes zu Münster bekundet am 21. April 1582, dass Eberhardt von Langen zu Köbbing (Kobbingk) laut seiner Aussage dem Johan von Beverförde zu Werries 1570 das Kapital von 400 Goldgulden geliehen habe, indes die Zinsen aus dem Beyerinkhof zu Sendenhorst getragen werden sollten. Als inzwischen Beverförde gestorben und die Zinszahlung weder von jenen 400 Goldgulden noch auch von sonst schon schuldigen 1.000 Talern erfolgt sei, habe Langen sich in den Beyerinkhof immittieren lassen. Da sei erst bekannt geworden, dass dies ein gräflich-limburgisches Lehen sei und nun habe der Hammer Bürger Johan Brecht ihm die 400 Taler ausgezahlt. Daher müsse Langen auf alle weitern Ansprüche an den Beyerinkhof verzichten.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Anmerkungen

  1. Loburg (Dep.), Bestand Ober- und Niederwerries, Urkunden

Siehe auch