Urkunde 1580 April 15
Zur Navigation springen
Zur Suche springen
Christoph von Aßbecke, gräflich märkischer Richter zu Hamme und Rhineren, nimmt am 15. April 1580 eine vor ihm im offenen Burgerichte geschene Verhandlung zwischen Johan von Hovel zu Solde als Curator des Johann Krane zu Unna und des Everd Everschwein zu Hamm, und Tilmann von Rheinen anstelle seines Vaters Johann von Rheinen, Bürgermeisters zu Unna, alle Erbherrn des Smeddinckhofes zu Boenen, vertreten durch ihren Anwalt Arnold Langescheidt, einerseits und Georg von Hoite zu Bogge als Erbgrundherrn, vertreten durch seinen Anwalt Eberhard Varnhorst, andererseits wegen des Zubehörs des Smeddinckhofs zu Protokoll und verhört die einzeln benannten Zeugen hierzu. Der Richter kündigt sein Siegel an.
Standort
Stadtarchiv Werl [1]
Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank
Siehe auch
Anmerkungen
- ↑ Erbsälzerarchiv v. Papen-Westrich, Signatur St 059