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Urkunde 1572 Januar 24

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Wappen der Familie von Neheim
Wappen der Familie von Galen

Ein Schadlosbrief des Johann von Nehem zu Werries und Heidemühlen für Dietrich von Galen zu Bisping datiert auf den 24. Januar 1572.

Regest

Johann von Nehem zu Werries, Heidmühlen (Heymollen) und Vellinghausen (-nckhuisen) und seine Frau Dorothea versprechen, den Diderich van Galen zu Bisping (Byspinck) schadlos zu halten wegen der Bürgschaft, die er für sie gegenüber Catharina, Witwe des Philips Munsterman zu Feldhaus (Velthuysen), übernommen hat, der Johann und Dorothea für 600 Gulden eine Rente von 36 Gulden verkauft haben. Zum Unterpfand setzen sie ihre freieigenen Erben Klockenbusch, Quante und Teynckhoiff im Kirchspiel Dolberg in der Bauerschaft Guissen und den Hof zu Ackupp im Kirchspiel Hövel. Johann von Nehem siegelt.

Standort

Vereinigte Westfälische Adelsarchive e.V., Münster [1]

Anmerkungen

  1. Findbuch C.Ass.Uk - Archiv Assen, Urkunden, Nr. 1433

Siehe auch

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