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Urkunde 1567 Juni 24

Aus HammWiki

Am 24. Juni 1567 geben sich die Eheleute Kumpmann dem Everd von der Recke zu Horne zu Eigentum.

Regest

Vor Herman Wilstacke, des Herzogs Wilhelm zu Cleve und Grafen zur Mark usw. Richter und Rentmeister zu Hamm und Rhynern, geben sich Herman Kumpman, wohnhaft auf dem Beckehof zu Osttünnen (Oistunne), Kirchspiel Rhynern, und seine Ehefrau Lyße als Freie aus Gründen einer Unterkunft, wo sie sich und ihre Kinder ernähren können, dem Everdt von der Recke zu Horne zum Eigentum mit dem Beckehof.

Der Richter siegelt.

Zeugen: Dirich Oisthoff, Hinriche Wiehoff.

Datierung

Die Urkunde trägt als Datierung "up Joannis tho midtzsommer", d.i. der 24. Juni.

Überlieferung

Die Urkunde ist als Ausfertigung auf Pergament überliefert. Das anhängende Siegel - wohl des Richters Wilstacke - ist fast gänzlich abgefallen.

Standort

LWL-Archivamt Münster [1]

Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank

Weblink DWUD

Anmerkungen

  1. Archiv Körtlinghausen, Bestand A, Urkunden, Signatur A Urk. 130

Siehe auch

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