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Urkunde 1498 Oktober 5

Aus HammWiki

Am 5. Oktober 1498 beschwert sich Steffen van Mechelen in einem Brief an "Lysen Klodes wedewenmyne gude frundt thor Kochen (Küchen)", dass sie ein Land widerrechtlich bebaue, das zu dem von seinen Eltern ererbten Nettebroyck, einem Lehngut von Dirick von der Recke zu Heessen, gehöre und bislang ohne Widerspruch ihrerseits von ihm bewirtschaftet worden sei. Er bittet um Antwort.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank

Weblink DWUD

Anmerkungen

  1. Höllinghofen, Bestand Heessen, Urkunden

Siehe auch

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