Urkunde 1494 April 9

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Vor dem Werdener Lehnsgericht ist am 9. April 1494 Abt Anton erschienen und hat von seinem Vorsprecher Everhard Wittenhorst vorbringen lassen, dass der verstorbene Bürger von Hamm Hermann Sweve einige Lehngüter, insbesondere das Hasengut, besessen hat. Der Abt hat durch Anschlag an der Kirchentür von Hamm etwaige Blutsverwandte des Verstorbenen aufgefordert, sich erneut belehnen zu lassen, doch ist niemand gekommen außer Hermanns Witwe. Johann von Eller hat darauf gewiesen, der Abt solle die Güter für Jahr und Tag an sich nehmen und nutzen. Erscheint während dieser Zeit ein Blutsverwandter, soll dieser damit belehnt werden. Es siegeln Friedrich von Kaldenhove, Johann von Altenbochum und Johann Eller.

Standort

Landesarchiv NRW Abteilung Rheinland [1]
Digitalisat unter archive.nrw

Siehe auch

Anmerkungen

  1. AA 0544 / Werden, Urkunden AA 0544, Nr. 1031