Urkunde 1422 Juli 17
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Die Stadt Hamm verheißt am 17. Juli 1422 den Bürgern von Münster mit Hab und Gut freien Verkehr in der Stadt, und zwar für die nächsten sechs Wochen und von da an mit jeweils vierzehntägiger Kündigungsfrist. Hamm behält sich vor, gegen Selbstschuldner und Misstäter gerichtlich vorzugehen.
Standort
Stadtarchiv Osnabrück
Literatur
- Hansisches Urkundenbuch. Band 6. Leipzig 1905. S. 247