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Urkunde 1382 Januar 8

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Der Knappe Hermann von Neyhem, Burgmann zur Mark, bekundet am 8. Januar 1382 gegenüber seinem Lehnherrn Dietrich von Volmarstein hinsichtlich des Lehnsgutes Wilkinghof (Wyrkinchove, Kirchspiel Berge), dass er die gegenüber Bate von Neyhem aus dem Gut eingegangenen Verpflichtungen innerhalb von fünf Jahren wieder ablösen wird. Im Falle der Nichteinlösung ist er zum Einlager in Hamm verpflichtet.

Literatur

  • Robert Krumbholtz: Urkundenbuch der Familien von Volmerstein und von der Recke bis zum Jahre 1437. Münster 1917. Seite 197

Siehe auch

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