Patrimonialgericht Haaren-Uentrop

Aus HammWiki
Zur Navigation springen Zur Suche springen

Das Patrimonialgericht Haaren-Uentrop bestand von 1715 bis 1809. Es unterstand der Familie von der Recke zu Haaren und Uentrop.

Lehnsübertragungen

Friedrich Wilhelm, König in Preußen, überträgt dem Drosten zu Lünen und Hörde, Johann Matthias Reinhard Freiherrn von der Reck zu Haaren am 25. November 1715 im königlichen Hoflager zu Berlin gegen Zahlung des Betrages von 4000 Reichstalern die Jurisdiktion über das Kirchspiel Uentrop und die Bauerschaft Norddinker. Auf sein Ansuchen belehnt der König ihn am 25. Januar 1716 mit der Zivil- und Kriminal-Jurisdiktion oder dem "bürgerlichen und Hals-Gerichte" über das Kirchspiel Uentrop und die Bauerschaft Norddinker unter Ausnahme der Domanialgefälle und der hohen landesfürstlichen Obrigkeit sowie der Auflage, mit den "Adligen, Geerbten, Untertanen" keinen unnötigen Streit anzufangen und sie nicht über das Übliche mit Diensten oder sonst zu belasten.[1]

Die Gerichtsbarkeit bezieht sich auf das Kirchspiel Uentrop mit den Gemeinden Haaren, Uentrop und Schmehausen, sowie auf das Kirchspiel Norddinker mit den Dörfern Frielinghausen, Norddinker und Vöckinghausen.

Die Belehnungen werden fortgesetzt durch die Urkunden vom 25. Mai 1741 [2] - Lehnsübertragung an Friedrich Wilhelm Dietrich von der Recke als Sohne -, vom 27.2.1764 [3] - Übertragung auf dessen Neffen Johann Matthias Dietrich von der Recke zu Haaren-Uentrop -, vom 15. August 1787 [4] - übertragen auf dessen Neffen Johann Matthias Diederich von der Recke -, vom 19. Februar 1799 [5] - übertragen auf dessen Sohn Johann Matthias Diederich von der Recke - sowie vom 24. April 1801 [6] - übertragen auf dessen Sohn Ferdinand Freiherr von der Recke zu Haaren-Uentrop.

Richter

Folgende Richter der Jurisdiktion Haaren-Uentrop sind bekannt (Amtszeit in Klammern):

  • Jacob Wever (1753 - 1759)
  • Johann Henrich Erdmann (1773 - 1778)
  • Adolf Wilhelm Rocholl (1778 - 1809)

Weiteres Gerichtspersonal

Weiterhin sind folgende Personen am Gericht namentlich bekannt:

  • Gerhard Wilhelm Hoppe, Gerichts-Schöffe in Haaren [7]
  • Franz Wever, Gerichtsschreiber, Norddinker [8]

Überlieferung

Im Landesarchiv NRW – Abteilung Westfalen - in Münster ist der Testamentsbestand des Gerichts Haaren-Uentrop vorhanden. [9]

Literatur

  • Vorwig, Karl Heinz: Die Jurisdiktion von Haaren. In: Der Dorfbote. 1 (1989). S. 5-9.

Anmerkungen