Diskussion:Stadtverordnetenversammlung

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Gemeinderat = Stadtverordnetenversammlung

Hallo zusammen! Wenn ich mir diesen Beitrag und den zum Gemeinderat so durchlese und dann Eva-Maria Schönbach und Thomas Vormbaum, Esselen (kurze Geschichte des Kreises Hamm von 1851) und das Gen-Wiki hinzuziehe, komme ich zu dem Schluss, dass dieser Artikel und der über den Gemeinderat in der vorliegenden Form nicht so ganz richtig sind.

Esselen spricht noch 1851 von einem Gemeinderat, während Vormbaum schon 1807 eine Stadtverordnetenversammlung kennt. Im Gen-Wiki ist für 1832/35 von einem Gemeinderat die Rede, bei Schönbach für 1835 von einer Stadtverordnetenversammlung. Fazit: Es gibt hier keinen Unterschied. Die Stadtverordnetenversammlung ist nicht die Nachfolgeorganisation des Gemeinderates, die beiden Begriffe sind schlicht Synonyme für die gleiche Organisation.

Durcheinandergegangen ist das hier vermutlich aufgrund der Textpassage bei Schönbach, S. 55 ff., wo sie die Einführung der revidierten Städteordnung beschreibt. Dort heißt es aber nicht, dass der Gemeinderat in die Stadtverordnetenversammlung überführt worden wäre, vielmehr war es der Magistrat, dessen Stellung gegenüber Gemeinderat/Stadtverordnetenversammlung gestärkt wurde. Das heißt aber auch nicht, dass der Magistrat 1835 neu erfunden worden wäre; dieser hat sich schon im 16. Jahrhundert vom damaligen Stadtrat abgespalten, der der Vorläufer des Gemeinderates war.

Man sieht das ja auch an den beiden Beiträgen, die in sich widersprüchlich sind. Einerseits wird beschrieben, dass der Gemeinderat 1835 von der Stadtverordnetenversammlung abgelöst worden sei, andererseits wird für 1851 eine Erhöhung der Mitgliederzahl des Gemeinderats auf 18 Mitglieder dargestellt.

Viele Grüße --Solon de Gordion 00:01, 19. Jan. 2010 (UTC)

1. Vormbaum kann 1807 für Hamm keine Stadtverordnetenversammlung aufführen, da in der altpreußischen Zeit keine Stadtverordnetenversammlungen existierten. Falls die Munizipalverfassung gemeint sein sollte: diese wurde in Hamm erst 1808 eingeführt. 2. In bergischer Zeit gab es gerade keine Magistratsverfassung (siehe Munizipalrat). Richtig ist aber, dass es bis 1808 eine Magistratsverfassung gab. 3. Erstmalig 1835 fand in Hamm eine Wahl der Stadtverordnetenversammlung statt. Dieses Gremium ersetzte die noch in der bergischen Gemeindeordnung festgelegte Gemeindeversammlung, die aber aus ernannten Mitgliedern bestand. 3. Nach der 1848er-Revolution kommt es zu unterschiedlichen Bezeichnungen (Stadtverordnetenversammlung/Gemeindeversammlung) in den Quellen. 4. Somit bleibt festzuhalten, dass 1835 eine neue Ära mit der gewählten Stadtverordnetenversammlung begann, die bis 1918 andauerte. --Schulte, 1. März 2010 (CEST)

Leider bin ich noch nicht wieder dazu gekommen, mich näher mit diesem Thema auseinanderzusetzen. Eine Kurzrecherche hat aber einen möglichen Erklärungsansatz geliefert:
Dazu folgender Link: [1]
In Absatz 3 heißt es unter anderem: "Die preußische Verfassung vom 06.02.1850 stellte die Gemeindeverfassung unter ihre institutionelle Garantie. Sie wurde am 11.03.1850 verabschiedet. [...] Der Name der Stadtverordnetenversammlung wurde in Gemeinderat geändert. [...]
Westfalen erhielt am 19.03.1856 zum zweiten Mal eine spezifische Städteordnung und die Rheinprovinz am 15.05.1856 zum ersten Mal. Der Name Stadtverordnetenversammlung ersetzte wieder den des Gemeinderats."
Dies wäre eine mögliche Erklärung, warum der Name "Stadtverordnetenversammlung" sowohl vor als auch nach Einführung des Namens "Gemeinderat" Verwendung gefunden hat.
Da steht wohl demnächst ein Besuch in der rechtsgeschichtlichen Abteilung der Universitätsbibliothek Münster an. --Solon de Gordion 12:35, 29. Apr. 2010 (UTC)