Bürgerkapitäne
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Die Bürgerkapitäne (Bürgerkapitäns) befehligten jeweils eine Bürgerkompagnie. Es gab vier Kompagnien, die der Hofeneinteilung entsprachen. Diese vier Kompagnien unterteilten sich wiederum in Rotten. Jede Kompagnie wurde von vier Offizieren geführt[1], deren ältester als Bürgerkapitän das Kommando hatte. Vier Bürgerkapitäne sind nach Lappe noch für das Jahr 1781 belegt.
Anmerkungen
- ↑ Diese Zahl beschloss die Bürgerschaft 1695; vgl. Lappe, S. 124.
Literatur
- Lappe: Hamm im Mittelalter und in der Neuzeit in: 700 Jahre Stadt Hamm (Westf.). Hamm 1927, Nachdruck Werl 1973, S. 124.