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#* Zweiter Vorsitzender | #* Zweiter Vorsitzender | ||
#* Schatzmeister | #* Schatzmeister | ||
#* zwei Beisitzer | #* bis zu zwei Beisitzer | ||
# Die Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren mit einfacher Mehrheit gewählt. Der Vorsitzende ist in einem gesonderten Wahlgang zu wählen. Die anderen Mitglieder des Vorstands können in einem Wahlgang gewählt werden, wenn für die zu wählenden Vorstandsämter nicht mehr Wahlvorschläge vorliegen, als Personen zu wählen sind. | # Die Mitglieder des Vorstands werden von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren mit einfacher Mehrheit gewählt. Der Vorsitzende ist in einem gesonderten Wahlgang zu wählen. Die anderen Mitglieder des Vorstands können in einem Wahlgang gewählt werden, wenn für die zu wählenden Vorstandsämter nicht mehr Wahlvorschläge vorliegen, als Personen zu wählen sind. | ||
# Die Amtszeit des alten Vorstandes endet mit dem Zeitpunkt der Wahl des neuen Vorstandes. Eine Übergabe hat unmittelbar stattzufinden. | # Die Amtszeit des alten Vorstandes endet mit dem Zeitpunkt der Wahl des neuen Vorstandes. Eine Übergabe hat unmittelbar stattzufinden. |