Ratsverwandte: Unterschied zwischen den Versionen

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K
kat. Ratsverfassung erg.
(Art. Ratsverwandte)
 
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Als Ratsverwandter wurde ein Mitglied des Stadtrats bezeichnet. Später wurden diese als Ratsherren bezeichnet.
Als Ratsverwandter wurde ein Mitglied des Stadtrats bezeichnet. Später wurden diese als Ratsherren bezeichnet.
[[Kategorie:Ratsverfassung]]
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