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Von [[1948]] bis [[1999]] gab es eine [http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BCnf-Prozent-H%C3%BCrde_in_Deutschland%20 Fünf-Prozent-Hürde] für den Stadtrat sowie für die Bezirksvertretungen ([[1979]]–1999) nach dem System [https://de.wikipedia.org/wiki/D%E2%80%99Hondt-Verfahren d´Hondt]. Nach einer Entscheidung des Landesverfassungsgerichts Münster, wurde diese für das Land Nordrhein-Westfalen komplett aufgehoben. Seitdem werden die Mandate nach dem [http://www.wahlschlepper.net/berechnungsverfahren/ Quotenverfahren] mit Restausgleich nach größten Bruchteilen ([http://www.wahlrecht.de/verfahren/hare-niemeyer.html Hare/Niemeyer]) verteilt. | Von [[1948]] bis [[1999]] gab es eine [http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BCnf-Prozent-H%C3%BCrde_in_Deutschland%20 Fünf-Prozent-Hürde] für den Stadtrat sowie für die Bezirksvertretungen ([[1979]]–1999) nach dem System [https://de.wikipedia.org/wiki/D%E2%80%99Hondt-Verfahren d´Hondt]. Nach einer Entscheidung des Landesverfassungsgerichts Münster, wurde diese für das Land Nordrhein-Westfalen komplett aufgehoben. Seitdem werden die Mandate nach dem [http://www.wahlschlepper.net/berechnungsverfahren/ Quotenverfahren] mit Restausgleich nach größten Bruchteilen ([http://www.wahlrecht.de/verfahren/hare-niemeyer.html Hare/Niemeyer]) verteilt. | ||
Einen vorerst letzten Versuch unternahm der Gesetzgeber mit einer in der Verfassung verankerten 2,5-%-Hürde, doch auch dies wurde im November 2017 vom Verfassungsgerichtshof für unzulässig erklärt. | Einen vorerst letzten Versuch, wieder eine Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen einzuführen, unternahm der Gesetzgeber mit einer in der Verfassung verankerten 2,5-%-Hürde, doch auch dies wurde im November 2017 vom Verfassungsgerichtshof für unzulässig erklärt. | ||
Für die Wahl der Bezirksvertretungen gilt hingegen seit der Wahl 2020 wieder eine 2,5-Prozent-Hürde, die mindestens erreicht werden muss. | Für die Wahl der Bezirksvertretungen gilt hingegen seit der Wahl 2020 wieder eine 2,5-Prozent-Hürde, die mindestens erreicht werden muss. |