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Nordrhein-Westfalen. Hauptaufgaben des Landesparlaments sind die Kontrolle der Landesregierung, der Erlass von Landesgesetzen und die Gestaltung und Freigabe des Landeshaushaltes. __NOTOC__ | Nordrhein-Westfalen. Hauptaufgaben des Landesparlaments sind die Kontrolle der Landesregierung, der Erlass von Landesgesetzen und die Gestaltung und Freigabe des Landeshaushaltes. __NOTOC__ | ||
Gegenwärtig wird der Landtag Nordrhein-Westfalen für fünf Jahre gewählt. Bei der ersten Wahl im Jahr 1947 | Gegenwärtig wird der Landtag Nordrhein-Westfalen für fünf Jahre gewählt. Bei der ersten Wahl im Jahr 1947 dauerte die Wahlperiode drei Jahre. Von 1950 bis 1969 vier Jahre. So findet die nächste geplante Landtagswahl im Jahr 2027 statt. | ||
Der Landtag kann sich mit Mehrheit seiner gesetzlichen Mitgliederzahl selbst auflösen. Dies geschah zum ersten Mal am 14. März 2012. Noch nie vorgekommen ist eine Auflösung des Landtags durch die Landesregierung. Voraussetzung dafür ist, dass das Wahlvolk in einem Volksentscheid einer Gesetzesvorlage der Landesregierung zustimmt, die der Landtag zuvor ablehnte. Nach einer Auflösung muss binnen 60 Tagen eine Neuwahl stattfinden. | Der Landtag kann sich mit Mehrheit seiner gesetzlichen Mitgliederzahl selbst auflösen. Dies geschah zum ersten Mal am 14. März 2012. Noch nie vorgekommen ist eine Auflösung des Landtags durch die Landesregierung. Voraussetzung dafür ist, dass das Wahlvolk in einem Volksentscheid einer Gesetzesvorlage der Landesregierung zustimmt, die der Landtag zuvor ablehnte. Nach einer Auflösung muss binnen 60 Tagen eine Neuwahl stattfinden. |