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Lippemühle in Uentrop

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Die Lippemühle in Uentrop war eine Wassermühle, die zu Haus Uentrop gehörte.

Geschichte

Die Mühle in Uentrop ist in den 1530er Jahren entstanden. Vorausgegangen war die Erteilung von Mühlenprivilegien durch den Bischof von Münster im Jahr 1537 [1] bzw. durch Kaiser Karl im Jahr 1541 [2].

Das bischöfliche Mühlenprivileg legt auch den Platz und die Lage der Mühle fest: Evert von der Recke zu Uentrop darf den Bau einer Wassermühle in der Lippe an seiner Behausung zu Uentrop in dem Oldenhoff, auf dem unter der Brücke fließenden Lippetrang bei dem Garten nach dem münsterschen Grunde zu liegend errichten. Zudem wird ihm die Anlage einer Schlacht in der Lippe für die Mühle genehmigt.

Das Mühlenprivileg von Kaiser Karl V. bestätigt lediglich das Privileg des Bischofs. Dort wird aber erwähnt, dass die Mühle zum Zeitpunkt der Ausstellung, also im Jahr 1541, bereits errichtet ist. Sie wird als Korn- und Mahlmühle bezeichnet.

Die Übertragung der Mühle und anderer Liegenschaften auf die nächste Eigentümergeneration des Hauses Uentrop wird in der Urkunde 1598 Juli 24 festgeschrieben.

Im Mai des Jahres 1680 wird der Teil der Mühle, der die Öl- und Walkemühle enthielt, durch eine Brandstiftung zerstört. Schon kurz nach dem Wiederaufbau wurde sie im Jahr 1702 auf bischöfliche Anordnung erneut zerstört. [3]

Herkunft der Mühlsteine

In seiner Arbeit über die Mühlen im Münsterland konnte Theißen die Herkunft der Mühlsteine der Mühle zu Uentrop über einen längeren Zeitraum belegen. Aus dem Hausbuch des Hauses Uentrop konnte er für die Zeit zwischen 1661 und 1751 die Orte resp. Steinbrüche zu Bonenburg und Niderntudorf ermiiteln. Für die Zeit von 1757 bis 1848 machte er neben dem erwähnten Bonenburg die Orte Haltern, Herbede, Ibbenbüren, Langendreer und Kleve aus. [4]

Technische Ausstattung im Jahr 1773

Für die Mühle in Uentrop ist eine Grundrisszeichnung aus dem Jahr 1773 erhalten. Sie zeigt von oben nach unten zunächst ein ganz kurzes Stück des Lippearms, dann flussabwärts eine Brücke, die nach Süden hin mit einem Zugbrückenelement belegt ist. Dann folgt eine Einengung des Lippearms auf etwa 60 % der ursprünglichen Breite. Daran schließen sich an beiden Ufern die Mühlengebäude an. Das südliche Ufer zeigt drei aufeinder folgende Staberräder, die zur Kornmühle gehören. Am gegenüberliegenden Ufer sind in zwei Abflüssen schmalere Strauberräder als Antrieb für die Öl- und Walkemühle eingezeichnet. [5]

Die drei Wasserräder der Kornmühle sind als Hängeräder in jeweils einem eigenständig zu bewegenden Rahmen ausgeführt. Sie können damit dem jeweiligen Wasserstand der Lippe entsprechend in den Fluss eingelassen werden. [6]

Die Sägemühle in Lütke Uentrop

Zum Haus Uentrop gehörte auch eine Sägemühle in der Bauerschaft Wesseler in Lütke Uentrop. Diese wird urkundlich erstmals im Jahr 1664 und bestand bis mindestens 1859, da zu diesem Zeitpunkt Bernhard Füchtemann u.a. als Sägemüller eingestellt wurde. [7]

Literatur

  • Peter Theißen: Mühlen im Münsterland. Der Einsatz von Wasser- und Windmühlen im Oberstift Münster vom Ausgang des Mittelalters bis zur Säkularisation (1803). Waxmann, Münster 2001, ISBN 3-89325-900-7

Einzelnachweise

  1. vgl. Urkunde 1537 Mai 3
  2. vgl. Urkunde 1541 Juni 17
  3. vgl. Peter Theißen: Mühlen im Münsterland. Münster 2001. S. 163
  4. vgl. Peter Theißen: Mühlen im Münsterland. Münster 2001. S. 273
  5. vgl. Abb. 23 in Peter Theißen: Mühlen im Münsterland. Münster 2001. S. 90
  6. vgl. Abb. 20 in Peter Theißen: Mühlen im Münsterland. Münster 2001. S. 90
  7. vgl. Peter Theißen: Mühlen im Münsterland. Münster 2001. S. 445-446