10. Jahrhundert

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Urkundliche Erwähnungen

  • Der Ort Heessen wird in einer Urkunde von Kaiser Otto II. aus dem Jahr 975 erstmalig erwähnt. Die Urkunde lautet übersetzt:[1]

Im Namen der heiligen unteilbaren Dreieinigkeit. Otto durch die Gunst der göttlichen Gnade erhabener Kaiser. Es sei bekannt allen gegenwärtigen und zukünftigen Getreuen der ehiligen Kirche Gottes, daß wir im Gedenken an die göttliche Gnade und auf Bitten unserer lieben Gemahlin, der erhabenen Kaiserin Theophanu, dem ehrwürdigen Hernn Luidolf, Bischof der heiligen Osnabrücker Kirche, das, was an Gütern und Erbschaften er unserer kaiserlichen Hoheit zu Eigen geschenkt hat, zurückgegeben haben in der Grafschaft des Herzogs Bernhard. In den untengenannten Plätzen, nämlich Aplerbeck (Apalderbach), Heessen (Hesnon), Luncke (Liinga) mit ihren Hofgebäuden (curtilibus aedificiis), Eigenhörigen, bebautem und unbebautem Land, Wegen und Unwegen, Aus- und Eingängen, mit erworbenem und noch zu erwerbendem Gut, mit Wiesen, Weiden und Wäldern, Gewässern und Wasserläufen, Mühlen und Fischteichen, mit den Zubehörungen zu genannten Orten und allen Nutzungen, die unserer kaiserlichen Hoheit unterworfen waren, wie wir sie aufgezählt haben, und geben sie dem Luidolf, Bischof der Osnabrücker Kirche und unserem Verwandten, zurück und schenken sie ihm dahingehend, daß er sie nach freiem Gutdünken behalten, verschenken, eintauschen oder dieser Kirche und seinen Nachfolgern hinterlassen kann. (Und damit dies mehr geglaubt und in Zukunft besser behalten wird,) so haben wir diese auf unserem Befehl geschriebene Urkunde, die durch den Eindruck unseres Siegelringes besiegelt ist, unten eigenhändig bekräftigt.
Zeichen (Monogramm) Ottos., des großen erhabenen Kaisers. Ich, Folgmar, Kanzler, habe für den Erzkaplan Willigis unterschrieben.
Gegeben am 25. April im Jahre nach Christi Geburt 975, in der zweiten Indiktion, im 14. Königs- und im 7. Kaiserjahre des Herrn Ott. Verhandelt zu Boppard. Im Herrn, Amen.

  • Für das 10. Jahrhundert wird die Bauernschaft Drechen urkundlich erwähnt. [2], ebenso Rhynern als Rinheri.[3]

Anmerkungen

  1. zitiert nach: Emil Steinkühler. Heessen (Westf.). Die Geschichte der Gemeinde. Heessen 1952. S. 16-17
  2. Willy Timm: Die Ortschaften der Grafschaft Mark in ihren urkundlichen Früherwähnungen und politischen Zuordnung bis zu Gegenwart. Unna 1991. S. 44
  3. Willy Timm: Die Ortschaften der Grafschaft Mark in ihren urkundlichen Früherwähnungen und politischen Zuordnung bis zu Gegenwart. Unna 1991. S. 99