Urkunde 1781 Januar 9

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Friedrich Joseph Freiherr von Böselager fertigt am 9. Januar 1781 einen Verkaufsbrief über den Knippenkotten und den Deilenbusch für Johann Bernd Knippenkötter und dessen Ehefrau Wever aus.

Wortlaut der Urkunde

Der Kaufvertag wird mit dem Zeilenumbruch in der Urkunde im Wortlaut wiedergegeben:

Ich Friderich Joseph Freyherr Von Bösela
=ger Erbherr zu Heessen beurkunde und be
=kenne dem nach hiermit in Kraft deßen gegenwär
=tigem offenen Kaufbriefes für jedermänniglichen,
dan daß ich nach reitlich gehabten genugsahmen über
=lag und gepflogenem Rath auch um Schäffung beße
=ren Nutzen und Vortheil mithin zum bestem
Meines Hauses Heessen auch in Erwegung ich
zur Ablage deren Hauß Heessenschen Gütheren
eine Capital Summe zu verwenden willens
bin nach Kundgab vorstehenden Vergleichs
den zum Hauße Heesen gehörigen Knippen
=kötten aufr Heyde Kirchspiel Bockum bele
=gen als Hauß garthen und der vor belegene
Vorplatz ringsum in Graben und Heiden beste
=hend, wie unsere Erblaßerin verwittibte Frey
=frau von Heessen gebohren von der Recke
Gottsehligen andenkens unß solche titulo Do
=nationis Unter anderem Hauß Heessensche
Gütheren Erblich eingewonnet und der Ver
äußerung zu meiner Disposition und
des Hauß Heessenschen Besten hinterlaßen
mit allen den besagten Knippenkotten
an Gebunden Gerechtigkeiten in Specie mit
so Vieh Horn Vieh auch fehder Vieh alß gänßen
und hünnern schweinen Und sonst mit allen
alten und Neuen gerechtigkeiten, vorbe
=sagetes Vieh auszuweiteren Und aufr Bo=
kumer Heyde zur Weyde zu treiben ver
=mag, auch nebst diesen vorbesagten Knip
=penkotten den Deilenbusch ohnweith besag
=ten an der Bockumer Heyde Kirspiels
Bockum belegen in aufwurf hecken und
graben ringsum bestehend mit dem darin
befindlichen gehöltze an den Eheleuthen Joan
Bernd Knippenkötter und derselben Ehe
=haußfrau Anna Wever derselben
Erben und Anerben für eine
Unter Mich Verkäuferen Friderich Joseph
Freyherrn von Böselager Erbherrn zu Hee
=sen und den Vorbesagten Ankäuferen Con
=trahirten Kaufschilling von 115 Vollwerthi
=gen Pistohlen per Stück zu 5 Rth oder in
Münsterischen markgelde zu 575 Rth schreibe
fünfhundert fünf und siebenzig Rth. Den
Rth. Zu 28 Schillingen Münsterisch gerechnet auch sonst
Erb Ewig und einander reitlich auch sonst
ohne Einige Versetzung und haftbahren
Unterpfand, jährlich schatzung und sonsti=
ge Kirschuld auflagen Und bepfanden
ausgeschloßen frey Verkauff überlaßen
übertragen, und jure Constituti possess[...]
ry eingeräumet, auch mich das daran ge
=habter Dominium Entschlagen habe, wie
Ich Freyherr Fridrich Joseph von
Böselager Erbherr zu Heesen vorbe=
melten Knippenkotten mit seinen att
und pertinentien alt und neue gerechtig
keiten aufr Heyde Kirspiels Bockum be
=legen wie dan besagten Deilenbusch
mit darin vorfindlichen Holzgewechs
denen Eheleuthen Joan Bernd Knippenköt
=ter und deßelben Ehefrau Anna Weber
desselben Erben und Anerben in Kraft
dieses Kaufrecesses hiermit wirklich kauf
lich übertagen, Erb und eigenthumslich ein
raumen Cedire und abtrette, um damit
als sein aigenem pertinens schalten und
walten zu können und zu mögen ich mich
davon von nuhn an bis zu Ewigen Zeithen
weder meine Erben kein Krich und Harde
=rung zumachen befugt seyn wollen, mithin
Ich dan in Kraft dieses bekenne den
Contrahirten Kaufschilling deren fünfhun
=dert fünf und siebenzig Rth in Münsterschen
markgeld zu Meinen Verkäufern Händen
wohl und baar Empfangen zu haben, das
halben auf die Einrehde der nicht gezahlten
oder zu meinen Händen nicht gekommenen gelder bestand renuntyiren,
mithin zu Meines Haußes Heesen besten hin
wieder verwendet zu haben erklähre,
Nachdem ich nuhn dießen Kaufrecess durch
geleßen und in allen seinen puncten alßo
erfüllet, so verspreche ich auch von dan meinern
Erben den Käuferen Joan Bernd Knippen
kötter und deßen haußfrau Erben und an
Erben bey dießem Kauf vorbemelter
pertinentiien bey Vurband meiner
Haab und Gütheren zu handthaben auch in
und außergerichtzlich zu vertretten Und
des erwehnten Kaufschillings wegen auf den
ärgsten Fall zu indemnistieren auch mit
Schaden Zinsen Und Kä(u)fern zu restituieren,
ich renuntyre zudem für mich meinen Erben
und anerben auf alle so quit als aeldtliche
rechtswohlthaten Privilegien indulten und
exceptionis insgemein, ob dießen Kaufre
cess nimmer zuwider Erdacht werden könne,
in Specie des Übelen betrugs Archlist Ver
letzung Verkürtzung über die halbscheid größen
und größester anderster Verhandelt als
geschrieben oder verstanden, dort ein
gemeiner Verzug nicht bestehe, es sey den
der besondern Verausgangen, erklähre
demnach gegenwärtigen Kaufbriefs seines
inhalts wohl verstanden zu haben. Uhrkund
der Wahrheit habe zu handen des zu die
=ßem actu requirirten Notary und Be
=nenten gezeugen stipulirt mit Meinen
mir angebohrnen Freyadlichen Insigel be
stätigent so geschehen aufm hochadlichen
Hauße Heesen nach der Gnadenreichen
Geburt des taußendsiebenhundert Ein
Ein und achtzigsten jahr bei Herrsch und
Regierung Römischen Kayßers Joseph Secundi
auf Dienstag den Neunten Mohnats january
<Unterschrift Freih von Böselager>
In Gottes Nahmen amen

Standort der Urkunde

Privatarchiv Familie Hermann Knippenkötter

Siehe auch