Urkunde 1747 Januar 28

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Wappen der Familie von der Recke-Volmarstein

Am 28. Januar 1747 schließen Franz Arnold von der Recke zu Steinfurt und Anna Elisabeth von der Recke zu Heessen einen Ehevertrag.

Regest

Eheberedung zwischen Franz Arnold von der Reck zu Steinfurt und Anna Elisabeth von der Reck zu Heessen, worin verabredet worden, dass Herr Hochzeiter mitbringen solle seine jetzige und künftige Hab un Güter, und weiter von wegen der Steinfurtischen Gütern mit seinem Bruder noch in Rechtsstreit befangen wäre, so will die Mutter aus dem ihrigen ihrem Sohn jährlich 1000 Gulden, und den 50.000 Gulden (wobei sie sich lebenslänglich die Abnutzung vorbehält) mitzugeben - das Fräulein Braut aber solle mitbringen alle ihre jetzigen und künftigen Güter - weiter ist verabredet, wenn einer vor dem anderen ohne Leibeserben versterben würde, sollte dem Letztlebenden die völlige Verwaltung und Abnutzung sämtlicher zusammengebrachter Güter verbleiben, und wenn der Hochzeiter zuerst versterben würde, so soll das Fräulien Braut das ganze Gut Niederhof als einer Schenkung unter den Lebenden zum voraus vermacht sein, sollte aber das Fräulein Braut zuerst sterben, so sollte der Herr Hochzeiter aus der Fräulein Brautgüter das Haus und Gut Heessen auf gleiche Weise zum voraus haben und behalten, und bleibet übrigens beiden Teilen frei, über ihre übrigen Güter zu disponieren. Aufgerichtet im Jahre 1747 d. 28. Januar.

Ausfertigung

Die Urkunde liegt in Abschrift vor.

Standort

LWL-Archivamt für Westfalen, Münster [1]

Weblink in der Digitalen Westfälischen Urkundendatenbank

Weblink DWUD

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Drensteinfurt, Bestand Urkunden A